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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abfindung  (Gelesen 5651 mal)

Sandra1980

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Abfindung
« am: 15. Februar 2007, 09:05:44 »

Hallo,was geschiet mit der Abfindung von der Bundeswehr??????

Lg sandra[addsig]
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paps

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Abfindung
« Antwort #1 am: 15. Februar 2007, 18:13:56 »

Bin mir jetzt nicht ganz sicher, glaube, aber gelesen zu haben, das diese nach Soldatenversorgungsgesetzt nicht pfändbar ist.

Somit dürfte diese auch keine Berücksichtigung während der Inso finden.
Quelle müßte ich erst noch recherchieren.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Sandra1980

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Abfindung
« Antwort #2 am: 15. Februar 2007, 18:39:18 »

Hallo paps, könntest du das mal machen? Wäre ganz doll nett.  :-)

Lg sandra[addsig]
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paps

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Abfindung
« Antwort #3 am: 15. Februar 2007, 18:57:54 »

SVG §48

Pfändung, Abtretung und Verpfändung

(1) Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur insoweit abgetreten oder verpfändet werden, als sie der Pfändung unterliegen.

(2) 1Ansprüche auf Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, einmalige Unfallentschädigung, einmalige Entschädigung und auf Schadensausgleich in besonderen Fällen können weder gepfändet noch abgetreten noch verpfändet werden. 2Ansprüche auf einen Ausbildungszuschuss, auf Übergangsgebührnisse und auf Grund einer Bewilligung einer Unterstützung nach § 42 können weder abgetreten noch verpfändet werden. 3Forderungen des Dienstherrn gegen den Verstorbenen aus Vorschuss- oder Darlehnsgewährungen sowie aus Überzahlungen von Dienst- oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden.


guckst du hier :SVG[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Sandra1980

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Abfindung
« Antwort #4 am: 15. Februar 2007, 19:23:54 »

Hallo,erstmal vielen Dank. Ist mir jetzt peinlich aber ich verstehe das nicht so richtig.  :redface:

Lg sandra[addsig]
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ThoFa

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Abfindung
« Antwort #5 am: 15. Februar 2007, 23:48:51 »

Hallo,

kurz und bündig: Diese Abfindung ist nicht pfändbar.

MfG

ThoFa[addsig]
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Sandra1980

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Abfindung
« Antwort #6 am: 16. Februar 2007, 07:25:45 »

 :redface:  vielen Dank.

Lg sandra[addsig]
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Sandra1980

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Abfindung
« Antwort #7 am: 16. Februar 2007, 08:13:08 »

Bin neugierig,weiß ja nicht ob ihr das beantworten könnt. Weil ich habe mal hier gelesen wegen abfindung das es Pfändbar ist,warum ist eigentlich nicht das vom Bundeswehr Pfändbar??? Würde mich mal interessieren.  :-)

Lg sandra[addsig]
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paps

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Abfindung
« Antwort #8 am: 16. Februar 2007, 18:30:31 »

Da es sich nicht um pfändbares Arbeitseinkommen oder Dienstbezüge handelt, greift m.E. der §850 ZPO nicht.
Vielmehr steht der vermintlichen Pfändbarkeit das SVG entgegen.
Dieses deklariert ja die Abfindung als unpfändbar 2.1.

Anders die Abfindung auf der Grundlage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Diese freiwilligen oder per Betriebsvereinbarung zu zahlenden Gelder werden dem Gehalt zugerechnet.
Aber auch hier kann Antrag auf komplette oder Teilweise Freistellung von der Pfändung gestellt werden.


So zumindestt meine Meinung.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Sandra1980

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Abfindung
« Antwort #9 am: 16. Februar 2007, 18:53:33 »

vielen Dank.

Lg sandra[addsig]
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metalbraut27

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Re: Abfindung
« Antwort #10 am: 04. April 2013, 17:32:23 »

Hallöchen

mein ehe mann hat das selbe problem leider sind die beiträge schon sehr alt.
wie ich ja nun schon lesen konnte ist mit der
SVG §48

Pfändung, Abtretung und Verpfändung

(1) Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur insoweit abgetreten oder verpfändet werden, als sie der Pfändung unterliegen.

(2) 1Ansprüche auf Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, einmalige Unfallentschädigung, einmalige Entschädigung und auf Schadensausgleich in besonderen Fällen können weder gepfändet noch abgetreten noch verpfändet werden. 2Ansprüche auf einen Ausbildungszuschuss, auf Übergangsgebührnisse und auf Grund einer Bewilligung einer Unterstützung nach § 42 können weder abgetreten noch verpfändet werden. 3Forderungen des Dienstherrn gegen den Verstorbenen aus Vorschuss- oder Darlehnsgewährungen sowie aus Überzahlungen von Dienst- oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden.


Aber unser insolvenzverwalter meinte er nehme ihn alles weg :( ich finde es schon schade da er 12 jahre dort gedient hat.

wie kann man das alles umgehen das einem das geld nicht weggenommen wird. denn soviel ich weiß kommt es mit dem lohn und dann ist alles weg. und es soll ja eigendlich das geld für die rente sein oder?
soll ich mir ein anwalt suchen der ahnung davon hat? was währe wenn er im ausland währe. da setzt er sich ja auf gut deusch sein leben auf den spiel . da meinten die das währe dann auch weg.. ich bin verwirrt..

ich habe auch gelesen das man einen antrag stellen kann beim amtsgericht aber was soll mein mann da angeben ??


ich hoffe es kann mir jemand helfen. vielen dank schon mal im vorraus
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