Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hitman71 am 13. August 2008, 10:11:41

Titel: Abfindung an Inso-Verwalter?
Beitrag von: hitman71 am 13. August 2008, 10:11:41
Hallo Zusammen!

Ich habe da mal eine Frage:

Mein InsolvenvVerfahren läuft noch und wird demnächst abgeschlossen, d. h. die WHV beginnt. (Schätzungsweise Ende des Jahres)

Nun ist es so, dass ich von meinem Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehaltes bekomme.

Muss ich diese Abfindung zu 100% an den Insolvenzverwalter abführen oder kann ich einen Anteil davon behalten?

Wäre die Situation eine andere wenn ich mich in der WHV befinde und von einem AG widerum eine Abfindung erhalte?

Wäre schön, wenn Ihr mir dazu mal kurz Auskunft geben könntet...

Vielen Dank

hitman71
Titel: Re: Abfindung an Inso-Verwalter?
Beitrag von: ThoFa am 13. August 2008, 13:04:28
Hallo,

die Abfindung wird dem Gehalt zugerechnet und dann gemäß Tabelle gepfändet.

Sie können einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihnen das ALG I bis zur Höhe des früheren mtl. Nettoeinkommen aufgefüllt wird. I.d.R. ist dies für ein Jahr möglich. Fnden Sie gleich wieder einen Job, ist die Abfindung komplett weg. Dem Antrag beim Gericht sollte ein Gespräch mit dem IV/TH vorhergehen, das ist nämlich meist der schnellere Weg.

Man sollte bedenken, dass man keinen Job (freiwillig) aufgeben sollte, sofern kein neuer, angemessener Job in Aussicht steht.

MfG

ThoFa

P.S.: Ob WVP oder nicht macht keinen Unterschied, allerdings gibt es eine Mindermeinung, die meint, dass eine Abfindung in der WVP beim Schuldner verbleibt.