Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Shanoka am 04. Januar 2012, 14:52:24

Titel: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Shanoka am 04. Januar 2012, 14:52:24
Hallo,
ich bin das erste Mal in diesem Forum.
Meine Frage ist :
Meine Insolvenz ist am 5.7.2011 geendet. Danach wurde das Verfahren zur Restschuldbefreiung eingeleitet. Das immer noch anhält.
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich Mitte Oktober einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber vereinbart. Anfang 2012 ist mir die Abfindung in Höhe von 20.000 € ausgezahlt worden. Mein Insolvenzanwalt hat davon Kenntnis bekommen und verlangt Belege über die Abfindung bzw. das Datum, wann sie ausgezahlt worden ist.
Kann ich die Abfindung behalten, wenn die Restschuldbefreiung zugesagt wird?
Gruß Shanoka
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Schuldenheini am 04. Januar 2012, 16:05:57
Die Abfindung ist komplett weg solange die RSB nicht rechtkräftig erteilt ist.......das erfolgt erst nach 6 Jahren ab Insolvenzeröffnung.

Erst dann können sie das Geld behalten.........und zwar wenn die Auszahlung DANACH erfolgt ist.

Da die Auszahlung aber vorher ist, müssen Sie das Geld dem TH überweisen.

Anders sieht es z.B. beim Erbe aus......da können Sie 50% behalten

Tut weh, ist aber so

Sie können natürlich versuchen ( in Abhängigkeit Ihrer Restschuldhöhe ),eine vorzeitige RSB zu erhalten wenn die Gläubiger mit Zahlung der 20.000 alle befriedigt, TH und Gerichtskosten beglichen sind.

Reicht das Geld ( und zukünftige pfändbare Beträge ) zur Deckung nicht aus, müssen Sie das Verfahren bis zum Schluss durchziehen

Die nächste Option wäre eine teilweise Unpfändbarkeit der Abfindung bei Gericht zu beantragen. Das gilt insbesondere wenn sie sich z.B. einen neuen Job suchen und dafür umziehen müssen...die Kosten dafür könnte man von der Abfindung "retten"........

Auch zusätzliche Krankheitskosten ( Klinikzuzahlungen, Medikamente usw ) kann mann als unpfändbar erklären lassen

Das geht aber nur so lange das Geld auf dem Verfahrenskonto des TH`s ist....ist es bereits an den/die Gläubiger gezahlt worden, ist es zu spät.

Haben Sie dem Treuhänder die Abfindung mitgeteilt oder ist er selbst drauf gekommen ??

Sie dürfen nämlich kein Einkommen ( und dazu zählen auch Abfindungen ) verheimlichen.........  :nono:
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Der_Alte am 04. Januar 2012, 16:43:30
Die Abfindung ist komplett weg solange die RSB nicht rechtkräftig erteilt ist.......das erfolgt erst nach 6 Jahren ab Insolvenzeröffnung

Ihre Antwort ist falsch. Es ist nicht entscheidend, wann die RSB erteilt wird, sondern wann die Abtretung endet.

@Shanoka:

Meinen Sie mit der Aufhebung, dass die 6 Jahre seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 5.7.2011 abgelaufen waren? Haben Sie sich zum Zeitpunkt des Ablaufs in der sogenannten Wohlverhaltensphase befunden.

Wenn beides mit ja zu beantworten ist, steht dem Treuhänder kein Geld mehr zu.
Die mit dem Eröffnungsantrag abgegebene Abtretungserklärung nach § 287 InsO endet taggenau mit Ablauf des sechsten Jahres. Ab diesem Zeitpunkt kann der Treuhänder nur noch dann Gelder zur Masse ziehen, wenn das Insolvenzverfahren noch eröffnet ist.

Wenn Sie sich aktuell in der Wohlverhaltensphase befinden, ist die Abfindung wie Erwerbseinkommen zu pfänden. Sie können bei Gericht einen Antrag stellen, Ihnen einen Teil der Abfindung zu belassen, z.B. weil Sie aufgrund der gesundheitichen Situation Mehraufwände haben, die Sie aus dem normalen Einkommen nicht decken können.
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Schuldenheini am 04. Januar 2012, 17:12:55

Sie ist noch in der WVP..........deswegen ist die Abfindung weg
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Der_Alte am 04. Januar 2012, 17:33:19
Sie ist nicht weg, sie ist pfändbar, so denn Shanoka in der WVP ist.
Un wieviel davon pfändbar ist, muss man am Ende sehen, wenn z.B. ein Beschluss des Gerichts über entsprechende Anträge vorliegt.
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: paps am 04. Januar 2012, 18:29:51
Wie so oft kann man nur dringend empfehlen, einen Antrag beim Gericht zu stellen, dass ein Teil der Abfindung behalten werden darf.
I.d.R. geht das Gericht soweit mit, dass für die nächsten 6 Monate kein Nettoverlust eintritt.
Sie könnten also das Krankengeld/Rente/ALG als Einkommen nehmen und die Differenz zum bisherigen Einkommen auf 6 Monate hoch rechnen. Diesen Betrag bekommt man in der Regel auch freigestellt.

Anderen Falls erfolgt die Berechnung anhand der Daten im Auszahlungsmonat.
Also ihr Einkommen im Januar + Abfindung, daraus der pfändbare Betrag.
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Shanoka am 04. Januar 2012, 23:09:08
erstmal vielen, vielen Dank für die Antworten.

Nochmal, meine Wohlverhaltensphase hat am 5.7.geendet. Also zu dem Zeitpunkt waren die 6 Jahre um. Danach hat direkt eine Gläubigerin Versagensantrag gestellt in Punkto RSB. Dieser ist zurückgewiesen worden aus Mangel an Gründen. Jetzt haben alle Gläubiger einen Brief bekommen. Sollten keine weiteren Einwände bzw. Versagensanträge eingehen seitens der Gläubiger, wird die RSB Anfang Februar erteilt, wurde mir vom Gericht erklärt. Die Pfändung auf meinem Gehaltskonto besteht auch seit Ende August nicht mehr.
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Shanoka am 04. Januar 2012, 23:18:46
Sorry, war zu schnell.
Meine Frage war, ist trotz meiner Ausführungen oben, meine Abfindung gefährdet?
Lieben Gruß Shanoka
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Schuldenheini am 05. Januar 2012, 08:31:11
Nach Ende der wvp kannst die Abfindung behalten.

Sofern sie danach gezahlt wurde.

Dem TH steht nichts mehr zu.

Herzlichen Glueckwunsch.
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Shanoka am 05. Januar 2012, 18:12:14
Vielen Dank für die Antwort.  :wink: Nun hat aber meine Bank dem TH meine Kontobewegung mitgeteilt(Abfindung wurde überwiesen). Dieser hat die sofortige Einfrierung des Betrages angeordnet. Ich darf nur mein Gehalt abheben. Ich habe schon mit dem Amtsgericht telefoniert, die bitten mich eine Kopie des Ablösevertrages zu schicken und eine Kopie des Gehaltsabrechnung, auf der auch der Abfindungsbetrag aufgeführt ist. Ich habe immer noch ein mulmiges Gefühl, dass ich die Abfindung behalten darf. Es wäre zu schön, um wahr zu sein.Anfang Februar soll wohl, wenn nichts vorfällt, die RSB erteilt werden.
Vielleicht hat noch jemand dazu eine Erfahrung, die er mir mitteilen kann.
Liebe Grüsse Shanoka   
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Feuerwald am 05. Januar 2012, 18:33:59
Unterstellt das eigentliche Insolvenzverfahren wurde bereits (längst) aufgehoben und Sie befinden sich in der sog. Wohlverhaltensphase:


Nun hat aber meine Bank dem TH meine Kontobewegung mitgeteilt (Abfindung wurde überwiesen).

-> Das ist in der WVP unzulässig!


Dieser hat die sofortige Einfrierung des Betrages angeordnet.

-> Auch das ist in der WVP unzulässig.

Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Schuldenheini am 05. Januar 2012, 18:54:36
@ Feuerwald

Sie/Er ist nicht mehr in der WVP...so interpretiere ich das Posting

Wie kann der TH noch agieren wenn die Abtretungserklärung erloschen ist ??

Merkwürdig
Titel: Re: Abfindung nach Wohlverhaltensphase erhalten
Beitrag von: Shanoka am 05. Januar 2012, 19:35:52
Näheres erfahre ich am Montag von der Rechtspflegerin bei Gericht. Der Insolvenzverwalter meinte wohl, da die RSB noch nicht ausgesprochen ist, habe er noch etwas damit zu tun. Ich verstehe das auch nicht so ganz.
werde Euch weiter auf dem Laufenden halten. Vielleicht erlebt noch mal jemand etwas ähnliches.
Lieben Gruß Shanoka