Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kim78 am 12. Mai 2009, 20:46:25
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hallo
ich habe mal eine frage.
mein mann und ich sind eide in der privatinsolvenz.ich seid okt 08 und er seid feb 09. ich gehe nicht arbeiten und wir haben ein 2 jahre altes knd. er hat jetzt die kündigung bekommen zum 31 aug 09 da die firma dann schließt. er bekommt eine abfindung von ca 8000 euro wvon noch steuen abgezogen werden. es sind wohl 7700 für mein mann und 300 fürs kind. wie laüft das dann ist alles pfändbar oder bleibt un ein teil davon ??
lg
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Hat Ihr Mann die WVP (=Wohlverhaltensperiode) schon erreicht?
Wenn nicht: dann geht alles in die Insolvenzmasse und sie haben nichts davon. :dntknw:
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nein er ist ja erst seid diesem jahr in der insolvenz
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.........dann geht die gesamte Summe an den TH........ :nono:
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Die Abfindung unterliegt als Teil des Arbeitseinkommens der Lohnpfändung / Abtretung. Ob Insolvenzverfahren oder WVP ist hier gänzlich unerheblich.
Man kann jedoch prüfen, ob ein Teil der Abfindung freigeboxt werden kann (Antrag gem § 850i ZPO erforderlich), da ja das Arbeitseinkommen wegfällt und man - vermutlich erst mal und für ne Gewisse Zeit - nur AGL erhält.