Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 04. August 2009, 14:33:35
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Ich bekomme leider in nächster Zeit betriebsbedingt meine Kündigung. Meine Abfindung würde sich gem. Sozialplan auf ca. 25.000 - 30.000 Euro netto belaufen ......
Wieviel davon könnte ich gem. 850 i versuchen bei Insogericht von der Pfändung / Abtretung freistellen zu lassen bzw. wie wird das berechnet ???
Will ja nicht unbedingt alles dem TH in den Rachen schmeissen...is ja klar :smoke:
Einen neuen Job habe ich (noch) nicht in Aussicht und möchte einen Teil der Abfindung monatlich zum ALG I dazuschiessen
Gibts es auch irgendwo Musteranträge für das Gericht ?
Ha schon mal gegoogelt aber nix brauchbares gefunden
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D e n k b ar wäre die Einschränkung der Pfändbarkeit der Abfindung.
Beim zuständigen Insolvenzgericht könnte beantragt werden, die Pfändbarkeit Abfindung gem. § 850 i ZPO einzuschränken, dann verbleibt wohlmöglich ein Teil der Abfindung beim Schuldner (Differenz aus Netto vorher/nachher x gewissen Zeitraum, bspw. 6 oder 12 Monate).
§ 850i ZPO - Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen
(1) Ist eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag so viel zu belassen, als er während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den seines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, seines Lebenspartners, eines früheren Lebenspartners, seiner unterhaltsberechtigten Verwandten oder eines Elternteils nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf. Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten, frei zu würdigen. Dem Schuldner ist nicht mehr zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Arbeitseinkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestände.
Einen Mustertext?
Hmm.
siehe PN
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Hi paps,
danke für die PM.
ich weiss halt nicht nicht wieviel ich da reinschreiben soll was die Sunmme betrifft die ich beantrage...
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mögliches ALG + Differenz zum jetzigen Netto vor Pfändung.
Das ganze mal 12.
:wink:
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Also bei meinen Netto würde ich um die 30% von der Abfndung bekommen wenn ich nach Deiner Rechnung gehe und ich das tatsächlich durchboxen kann.....mein TH wird kotzen.... :smoke:
.....sobald mein AG dem TH das Fett überwiesen hat geht der Antrag gleich raus ans Gericht......
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Ich würde den Antrag vorher stellen, wenn die Sache feststeht.
Ev. ginge sogar ein Antrag (Eilvermerk/Telefonat vorab) als mögliche Abfindung, um die Ansicht des Inso-Gerichtes zu sehen.
Manche erkennen nämlich auch nur 6 Monate an.
Aus meiner Sicht ist ein Eilantrag sofort zu stellen, wenn ich den Zeitpunkt und die ungefähre Höhe kenne.
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Ich weiss noch nicht wieviel das genau sein wird auf den Punkt...die zackern noch rum mit dem BR.
Sobald ich weiss was genau gezahlt wirds stelle ich den Antrag.
6 MOnate sind auch ok...Hauptsache ich habe wenigstens etwas.....