Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rainer1411 am 07. Mai 2008, 13:07:51

Titel: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Beitrag von: rainer1411 am 07. Mai 2008, 13:07:51
Guten Tag zusammen

Ich habe die Chance eine Anstellung im öffentlichen Dienst zu erhalten.
Eine Voraussetzung hierfür ist u.a., dass ich in der Vergangenheit keine eidestattliche Versicherung abgegeben habe.
Vor Eröffnung meines Insolvenzverfahrens hatte mir mein IV einen Fragebogenkatalog bzgl. meiner Vermögensverhältnisse, zum Ausfüllen vorgelegt.

Gilt dieser Vorgang als Abgabe einer eidestattliche Versicherung?

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Antworten.

MfG

rainer1411
Titel: Re: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Beitrag von: lucca_m am 07. Mai 2008, 13:23:12
Wie wird denn vom zukünftigen öffentlichen Arbeitgeber eine eröffnete Insolvenz betrachtet, wenn schon eine EV ein K.O. Kriterium darstellt.

Oder ist der Arbeitgeber schon so progressiv, dass er die Bedeutung und Wirkung einer Insolvenz verstanden hat?

Titel: Re: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Beitrag von: paps am 07. Mai 2008, 19:03:54
...und nein , die Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses ist noch keine EV.