Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rainer1411 am 07. Mai 2008, 13:07:51
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Guten Tag zusammen
Ich habe die Chance eine Anstellung im öffentlichen Dienst zu erhalten.
Eine Voraussetzung hierfür ist u.a., dass ich in der Vergangenheit keine eidestattliche Versicherung abgegeben habe.
Vor Eröffnung meines Insolvenzverfahrens hatte mir mein IV einen Fragebogenkatalog bzgl. meiner Vermögensverhältnisse, zum Ausfüllen vorgelegt.
Gilt dieser Vorgang als Abgabe einer eidestattliche Versicherung?
Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Antworten.
MfG
rainer1411
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Wie wird denn vom zukünftigen öffentlichen Arbeitgeber eine eröffnete Insolvenz betrachtet, wenn schon eine EV ein K.O. Kriterium darstellt.
Oder ist der Arbeitgeber schon so progressiv, dass er die Bedeutung und Wirkung einer Insolvenz verstanden hat?
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...und nein , die Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses ist noch keine EV.