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Autor Thema: Ablauf Arbeit / Wohnung in der Schweiz trotz PI  (Gelesen 3844 mal)

johannes14

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Ablauf Arbeit / Wohnung in der Schweiz trotz PI
« am: 20. März 2009, 10:41:35 »

Hallo @All

also habe mich jetzt "fast" komplett durch das Forum gelesen.

Und auch auf den großteil meiner Fragen eine Antwort erhalten. Jedoch habe ich da soch noch ein paar Fragen an Euch :

Kurz zum Ablauf:
PI eröffnet 06/08 aufgrund meiner Selbständigkeit.
Seit 08/08 Angestellt. Der IV bekommt monatlich die Gehaltsabrechnungen gesandt. Momentan ergibt sich kein Pfändbarer Betrag.

Nun sieht es so aus als ob die Firma wo ich angestellt bin bald die Tore zumachen möchte. Daher habe ich mich schon umgehört und ein Angebot aus der Schweiz bekommen. Soweit auch alles ganz gut.

Durch die Forum Recherche habe ich auch schon herausgefunden, dass die Insolvenz in D kein grundsätzliches Problem für die Arbeit / Aufenthalt Schweiz ist.

Jetzt zur Frage:

Da die Regeln in der Schweiz was die Beilligungen, Betreibungsausünfte etc. angeht wesentlich vertrickter sind als hier stelle ich mir folgende Frage bzw. gebe mal ein Szenario zum Diskutieren:

Bekomme von einer schweizer Firma Arbeitsvertrag ab dem 1.08.09. Nun möchte ich eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. PROBLEM: Diese bekomme ich nur mit Arbeitsvertrag + Wohnung! Ok kein Problem nun suche ich eine Wohnung .... Gefunden! 70qm 2000CHF. Nun fragt die VErmieterin mich nach meiner Betreibungsauskunft ?! Was ist das ? Okay wenn Sie keine haben reicht auch die deutsche Schufa. Tja eine deutsche Schufa Auskunft mit einer INsolvenz ist wohl nicht wirklich förderlich für die Wohnungssuche. Also keine Wohnung.   bzw.   anders     ist es möglich sich in der schweiz eine "saubere" Betreibungsauskunft aufzubauen trotz Insolvenz in D. Laut den Forumsbeiträgen muss ja nicht immer alles vom IV an das Betreibungsamt gemeldet werden oder ?

OK lange Rede kurzer Sinn  :wink:

Wird eine deutsche Insolvenz grundsätzlich und immer an das Kantonale Betreibungsamt weitergeleitet. Falls ja ist der Umzug in die Schweiz aufgrund der Wohnung etc. für mich unmöglich.

Falls nein, wäre die Arbeit in der Schweiz eine ideale Lösung a. -> für mich und b. -> gäbe es dort auch ein Pfändbares Einkommen für den IV.

Sollte der IV also akzeptieren, dass ich ihm die Kontoauszüge und Beträge monatlich schicke, könnte er sich die "Pfändung" und den Kontakt mit der Schweiz sparen oder ?

Danke für die Hilfe
Gruß Johannes

P.S.: Ich werde das Thema natürlcih noch mit meinem IV besprechen, habe aber immer gerne alles im Vorfeld einigermaßen geklärt.
Gespeichert
 

ThoFa

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Re: Ablauf Arbeit / Wohnung in der Schweiz trotz PI
« Antwort #1 am: 21. März 2009, 13:06:41 »

Hallo,

warum sollte der IV das Betreibungsamt informieren ? Sie haben eine Abtretung Ihres pfändbaren Gehalts unterschrieben, daher geht er i.d.R. an den Arbeitgeber ran. Aber auch dies ist zuweilen mit einem Gespräch zu lösen.

Ob nun das Betreibungsamt, ähnlich wie das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht, automatisch eine Insolvenz einträgt, ist mir nicht bekannt. Ich kann es mir aber nicht vorstellen. So ist es in Holland zum Beispiel so, dass man dort, um ein Konto zu eröffnen, immer eine deutsche Schufaauskunft vorlegen muss.

MfG

ThoFa   
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