Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lumi am 22. September 2016, 16:28:38

Titel: Ablauf Pfändung / Prüfung
Beitrag von: Lumi am 22. September 2016, 16:28:38
Hallo zusammen,

Weiß zufällig jemand wie so eine Pfändung abläuft?

Person A kommt ins Pflegeheim, bekommt 950 Euro Rente und Grundsicherung. Die gesamte Rente geht für das Pflegeheim drauf.
Person A liegt unter der Pfändungsgrenze, besitzt ein P - Konto.
Person A hat leider noch einen Kredit den er nicht mehr bedienen kann, Bank lehnt einen Vergleich ab.

Wie ist es dann?, dann kommt ja irgendwann ein Pfändungstitel vom Gericht, darf die Bank dann DIREKT versuchen den Rententräger v zu pfänden und wird die Rente solange von der Rentenanstalt zurück gehalten? Weil dann kann das Heim nicht mehr bezahlt werden.

Dann gibt es ja noch eine Prüfung vorher ob überhaupt etwas pfändbares vorliegt, weiß jemand wie lange so eine Prüfung dauert?



Titel: Re: Ablauf Pfändung / Prüfung
Beitrag von: waldi am 22. September 2016, 20:25:44
Bank lehnt einen Vergleich ab.
Wie hat man sich diesen Vergleich denn vorzustellen? Denn von 950€ Rente kann man doch keine akzeptablen Kreditraten anbieten.

Wenn die Bank alleiniger Gläubiger ist, kann und wird sie Pfändungsverfügungen beispielsweise an die Rentenkasse schicken. Diese wirken sich aber für Person A nicht aus, solange der Anspruch an die Kasse unter der Pfändungsgrenze liegt.

Ähnlich ist es beim P-Konto. Wobei es günstig ist/wäre, wenn dieses Konto nicht grad bei der Bank ist, wo auch der Kredit fällig ist.

Ob verwertbare Gegenstände vorhanden sind, prüft der Gerichtsvollzieher auf entsprechenden Antrag des Gläubigers hin. Das geht ratzfatz vor Ort.

Sind denn evtl. Sparbücher o.ä. vorhanden, auf die sich die Frage stützen könnte?