Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MajorDan am 08. Februar 2013, 16:08:39
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Hallo zusammen,
auch wenn es hier vermutlich schon 10000 mal erleutert wurde, stelle ich jetzt einfach noch einmal die Frage.
Wie läuft das PI-Verfahren genau ab? Eigentlich geht es mir mehr um die Wohlverhaltensphase.
Wir befinden uns jetzt seit Januar 2011 in der PI. Ich habe oft gehört, dass nach einem Jahr in der PI die Wohlverhaltensphase anfangen soll. Jetzt habe ich gelesen, dass die Wohlverhaltensphase mit Eröffnung der PI anfängt. Was ist denn jetzt richtig? :gruebel: Werde ich über den Beginn der Wohlverhaltensphase von meinem TH unterrichtet?
Vielen Dank schon mal.
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Jetzt habe ich gelesen, dass die Wohlverhaltensphase mit Eröffnung der PI anfängt. Was ist denn jetzt richtig?
-> Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens
-> Die Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren (die 6 Jahre) rechnerisch bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Werde ich über den Beginn der Wohlverhaltensphase von meinem TH unterrichtet
-> Schlusstermin -> Ankündigung des Restschuldbefreiung -> Aufhebungsbeschluss. Die entsprechende Post kommt vom Gericht.