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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ablehnung der Insolvenz mangels Masse  (Gelesen 13868 mal)

Lucie

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Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
« am: 09. Juni 2007, 15:58:10 »

Hallo,

Mein, von mir getrennt lebender Ehemann ist schon beim Anwalt und beantragt Die Regelinsolvenz. Im Anschluß muss ich das ja auch tun.
Ich habe jetzt gelesen, dass das Insolvenzverfahren abgelehnt werden kann, mangels Masse. Dann würde man ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Natürlich hat man dann einen Schufaeintrag. Aber was bedeutet das noch? Hat man dann seine Schulden auf Lebenszeit? :gruebel:

Ich habe nur ein geringes Einkommen und 2 Kinder. Nun befürchte ich eine Ablehnung mangels Masse, falls ich Insolvenz anmelde.
Mangels Masse bedeutet ja, dass man die anfallenden Gerichtskosten und Sonstige nicht zahlen kann.
Die Anwältin die ich um Hilfe bitten möchte, sagte das mein zuständiges Amtsgericht keine Hilfe zu Beratungs-und Prozesskosten übernimmt!  :shock:
Außer in extremen Fällen die kurz vor der Verhaftung stehen.

Jetzt las ich bei Euch, dass es bei einer Privat IV keine Ablehnung mangels Masse gibt, weil man eine Stundung der Kosten beantragen kann. Aber was ist mit den Anwaltskosten und den Kosten für den TH?  :gruebel:
 
Die Antwort auf meine letzte Frage hat mir so Weitergeholfen und Mut gemacht. Ich hoffe auch diese Frage bleibt nicht ohne Antwort :wink:

Vieleicht kann ich auch helfen, mit dieser Internetseite die ich heute gefunden habe :
                          InsO-nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ist wahrscheinlich nur was für Neulinge auf diesem Gebiet, so wie ich auch einer bin!

Schon mal Danke für eine Antwort!! :biggrin:


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Grüße aus der Eifel

Lucie
 

kleines_Teufelchen72

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Re: Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
« Antwort #1 am: 09. Juni 2007, 16:12:04 »

Hi,

ich habe das ganze über die schuldenberatung gemacht und die stundung beantragt.

 In meinen beschluß steht:

1. das für den verfahrensabschnitt "eröffnetes verfahren "die stundung bewilligt wurde.

2 ich keine raten zahlen muss.

in den hinweisblatt zu den beschluß steht:


dem schuldner werden die kosten des Insolvenzverfahrenz bis zur erteilung der restschuldbefreiung gestundet, soweit sein vermögen nicht ausreichen wird um die kosten zu decken.

Die stundung erfolgt f. jeden verfahrensabschnitt gesondert.



Von meinen schuldenberater weiß ich das ich vom treuhänder jedes jahr eine rechnung bekomme, die ich wenn ich kein geld habe auch nicht zahlen muss. das was an kosten für das insolvenzverfahren und den treuhändler offen ist fällt mit in die restschuldbefreiung rein. Also man fängt danach nicht mit neuen schulden an.

lg kleines Teufelchen
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Lucie

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Re: Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
« Antwort #2 am: 09. Juni 2007, 16:55:13 »

Hallo kleines Teufelchen,

Danke für Deine super schnelle Antwort :wow:

Kommen sonst keine Kosten auf einen zu?

Die Kosten für die Anwältin wären sofort 200,-€ und später auf Raten 500,- bis 600,- €. Bei der Caritas wäre es umsonst. Reicht das denn?

Bei welcher Schuldenberatung waren Sie? Auch Caritas oder ähnliches?

Im Forum meinen manche dass die nicht so gut beraten, und es dauert 6 Monate bis zu einem Termin wegen überbelastung.
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Grüße aus der Eifel

Lucie
 

kleines_Teufelchen72

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Re: Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
« Antwort #3 am: 09. Juni 2007, 17:46:51 »

hi,

ich war direkt bei einer schuldenberatung die auch das Insolvenz macht. Ich hatte innerhalb 1 woche einen Termin. Der schuldenberater hat aller Gläubiger angeschrieben und ihnen einen termin festgesetzt. 4 Wochen später war ich wieder bei der schuldenberatung und er hat mit mir den antrag fürs gericht ausgefüllt. 2 wochen später war das insolvenzverfahren eröffnet. Es ging also verdammt schnell. Wir sind aber auch nur eine kleinstadt. Nehme mal an das es in einer Großstadt wesentlich länger dauert.Es nannte sich beratungsstelle für jugerd, familie und senioren, schuldner und insolvenzberatung und ist bei uns im Landratsamt..Die schuldenberatung war kostenlos.


lg kleines Teufelchen72
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Lucie

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Re: Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
« Antwort #4 am: 09. Juni 2007, 18:47:21 »

Hallo,

nochmal danke für Ihre schnelle Anwort! :thumbup:

Wir wohnen nicht in der Großstadt, eher auf dem Land. Aber nach Ihrer Nachricht werde ich mal bei der Verbandsgemeinde oder bei der Kreisverwaltung nachfragen.
Vieleicht gibt es ja dort auch einen Schuldenberater bei dem es schneller geht als bei der Caritas. Und so wie Sie sagen war Ihrer ja  sehr fleißig.

Ich bin so froh dass ich dieses Forum gefunden habe :juchu: Es ist einfach Klasse und macht Mut mit Leuten reden  zu können, die sich auskennen, bzw. das alles selber schon durchgemacht haben.
Ihnen wünsche ich alles Gute auf dem Weg durch die Insolvenz und vieleicht sprechen wir uns ja noch mal.

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Grüße aus der Eifel

Lucie
 

ThoFa

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Re: Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
« Antwort #5 am: 09. Juni 2007, 22:49:17 »

Hallo,

die derzeitige Wartezeit auf eine Beratung liegt im Bundesdurchschnitt bei 12 Monaten, wer also schneller dran kommt, hat Glück gehabt. Die längste mir bekannte Wartezeit ist drei Jahre.  :uneinsichtig:

Über die Beratungsleistung der öffentlichen SBs habe ich mich wohl schon zu genüge ausgelassen, außerdem liest man hier ja genug, was die so alles verzapfen. Allerdings halte ich von RAe auch nicht viel mehr.  :whistle:

Damit das Verfahren nicht mangels Masse abgewiesen wird, müssen Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.

MfG

ThoFa

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Lucie

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Re: Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
« Antwort #6 am: 10. Juni 2007, 12:28:27 »

Hallo ThoFa,

danke für Ihren Hinweis! :thumbup:

Wenn die öffentlichen SBs und die RAe nicht zu empfehlen sind, an wen soll man sich den wenden? :gruebel:
Gibt es denn noch eine Alternative???

Für einen Tip wäre ich sehr dankbar :biggrin:, denn gerade der erste Schritt ist wichtig !!!

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Grüße aus der Eifel

Lucie
 

paps

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Lucie

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Re: Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
« Antwort #8 am: 10. Juni 2007, 18:42:50 »

Hallo paps,

ich gratuliere auch zu den 534 Beiträgen!!  :wow:RESPEKT!!! Danke!!!

Danke auch für den Hinweis. :thumbup:

Aber ich lebe in Rheinland-Pfalz. Leider sind wir unter diesem Link nicht vertreten. :heulen:

Es ist doch sicher besser einen Berater in der Nähe zu haben, oder?? :gruebel:
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Grüße aus der Eifel

Lucie
 

ThoFa

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Re: Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
« Antwort #9 am: 10. Juni 2007, 20:11:21 »

Hallo,

da es sich in Ihrem Fall um eine Verbraucherinsolvenz handelt, kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen. Aus solchen Sachen halte ich mich lieber raus.  :wink:

Aber es ist immer noch besser eine öffentliche SB als Beratung zu haben, als gar keine, man muss dann halt etwas mehr hinterfragen.

MfG

ThoFa

P.S.: Es muss nicht unbedingt eine Beratung aus Ihrer Nähe sein, wir beraten auch bundesweit und haben damit keine Probleme.
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