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Autor Thema: Abschiedsgeschenk?  (Gelesen 2071 mal)

Digger651

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Abschiedsgeschenk?
« am: 19. November 2009, 15:02:24 »

Hallo,
mein Verfahren ist eröffnet und bisher läuft alles auch reibungslos. Nun will mich mein AG "loswerden", da personell umstukturiert wurde. Mein AG hat eine Aufhebungsvereinbarung angeboten mit Ablauf 31.05.10. Solange bezieh ich noch Gehalt, bin aber frei gestellt. Nun hab ich nach einem Reisegutschein (oder so etwas in der Art) über 2500€ gefragt. Wie kann man solch eine "Abfindung" deklarieren, damit es beim IV keine Probleme gibt? Wäre super, wenn Ihr mir helfen könnt.
Gruß
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rookie

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Re: Abschiedsgeschenk?
« Antwort #1 am: 19. November 2009, 15:06:52 »

Wenn Dein AG Dich los werden will, soll er Dir kündigen.

Er braucht dazu einen Grund.

Vorsicht bei Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen...Du bekommst 3 Monat Sperre beim Arbeitsamt und ob Dein Th das so lustig findet wage ich zu bezweifeln.

WAs willst Du denn mit einem Reisegutschein ?
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Digger651

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Re: Abschiedsgeschenk?
« Antwort #2 am: 19. November 2009, 15:42:04 »

Ja, mit der Sperre das ist mir schon bewußt. Ich will ja dann auch nicht aufs Amt, sondern einen neue Stelle haben. Dass das eine Gratwanderung ist....mir klar.
Ich habe den TH schon auf die Eventualitäten hingewiesen, er hat erstmal nichts einzuwenden.
Der Gutschein war eine Idee, sozusagen kein Bargeld in die Hand zu bekommen und dafür noch einmal einen langen Urlaub zu machen, bevor ich dann die nächsten Jahre den Gürtel enger schnallen muss;-)
Grüße
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communicator

Re: Abschiedsgeschenk?
« Antwort #3 am: 23. November 2009, 20:17:05 »

Lass die 2500 Euro als Urlaubsgeld (voll unpfändbar) auszahlen.

Mit einem Aufhebungsvertrag wäre ich äusserst vorsichtig - auch wenn der TH noch nichts dagegen hat - wird aber noch kommen, wenn Sie keinen neuen mindestens gleich gut bezahlten Job finden.

Auch wenn der TH nichts dagegen hat, kann eine solche Aktion während der Wohlverhaltensperiode nach Ablauf dieser zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn ein Gläubiger hier genau nachhakt und es darauf anlegt!

Es ist wirklich besser sich vom Arbeitgeber kündigen zu lassen.

Besser währe es in dieser Situation, nochmals mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ob nicht doch im Zuge der Umstrukturierung ein weiterarbeiten (evtl. in anderer Position) möglich wäre. Sie könnten dem Arbeitgeber sogar dadurch entgegekommen, indem Sie ein niedrigeres Einkommen akzeptieren (geht sowiso nur an die Gläubiger) und der Arbeitgeber nach aussen dies mit Ihrer neuen Position rechtfertigt. In diesem Fall können Ihnen weder der TH noch die Gläubiger vorwerfen Ihre Obliegenheiten verletzt zu haben.

Was die Stellensuche während der Wohlverhaltensperiode angeht, ist zu beachten, dass man den künftigen Arbeitgeber schon in der Bewerbung über die PI informiert. Erfährt es der neue Arbeitgeber erst wenn der TH den Lohn pfändet, kann dies unter Umständen zur Kündigung führen, weil in der Bewerbung wichtige Tatsachen verschwiegen wurden, auch wenn nicht gleich gekündigt wird, wirft es doch ein schlechtes Licht auf den neuen Arbeitnehmer und dies sollte man in einer neuen Position eigentlich vermeiden.





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rookie

  • Gast
Re: Abschiedsgeschenk?
« Antwort #4 am: 24. November 2009, 15:59:09 »

Mit der Zahlung der 2500 als " Urlaubsgeld" ist so ne Sache....weil nicht im Rahmen des Üblichen.....

Was die Stellensuche während der Wohlverhaltensperiode angeht, ist zu beachten, dass man den künftigen Arbeitgeber schon in der Bewerbung über die PI informiert. Erfährt es der neue Arbeitgeber erst wenn der TH den Lohn pfändet, kann dies unter Umständen zur Kündigung führen, weil in der Bewerbung wichtige Tatsachen verschwiegen wurden, auch wenn nicht gleich gekündigt wird, wirft es doch ein schlechtes Licht auf den neuen Arbeitnehmer und dies sollte man in einer neuen Position eigentlich vermeiden.


Das muss nicht immer so sein...wenn man ein guters Verhältnis zum TH hat kann auch von einer Mitteilung an den Arbeitgeber abgesehen werden.

Ich mach das auch so in Zukunft. Faxe dem TH dann jeden Monat die Abrechnung und er sagt mir dann wieviel ich zu zahlen habe.

Muss allerdings reibungslos laufen die Sache...

Ein netter Brief an den TH mit dem Hinweis der konkreten Kündigungsgefahr reicht schon aus.

Wie gesagt lass Dir unbedingt Seitens des AG kündigen...
« Letzte Änderung: 24. November 2009, 16:06:12 von rookie »
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