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Autor Thema: Bald in die Pi einige Fragen  (Gelesen 2300 mal)

PB1983

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Bald in die Pi einige Fragen
« am: 15. Mai 2013, 22:30:54 »

Hallo zusammen habe mich vor einiger Zeit entschlossen in die Pi zu gehen mein Schuldnerberater bereitet grade die Einigunsversuche vor. Meine Fragen die ich jetzt habe, habe ich auch schon versucht hier im Forum zu klären werde aber nicht grad schlau raus Neuling halt  :dntknw: .

Frage 1: Wie schaut es aus wir bekommen Elterngeld und dieses kann man sich ja auch nach einem Jahr komplett auszahlen lassen also das zweite Jahr auf einmal. Ist dies dann Pfändbar und fällt mit in die Masse ?

Frage 2: Zur Mehrarbeit liest man ja das von dieser 50% Pfändbar sind auch wenn der Nettolohn unter der Freigrenze liegt ? Und zur berechnung habe ich eine Frage und zwar folgende Daten und Zahlen Unterhaltspflicht für 5 Personen.

Alles Brutto Daten:

Arbeitsstunden    2.571€
Urlaubslohn               95€
Feiertagslohn          122€
Mehrarbeit               190€
 
Gesammt Brutto   2.978€

Verstehe ich das jetzt Richtig das von der Mehrarbeit der TH 95€ bekommt also das was diese dann Netto wären ?



Mir fallen bestimmt noch mehr Sachen ein aber das wäre es erstmal für heute  :cheesy:

Danke im Voraus an euch
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Der_Alte

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Re: Bald in die Pi einige Fragen
« Antwort #1 am: 15. Mai 2013, 22:58:22 »

Die Pfändung berechnet sich immer vom Netto, also nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Im Netz gibt es etliche gute Pfändungsrechenr, nutzen Sie diese für die Berechnung.
Die Pfändungsgrenze ist immer bezogen auf das monatliche Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen.
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Insokalle

Re: Bald in die Pi einige Fragen
« Antwort #2 am: 16. Mai 2013, 09:58:20 »

Die Pfändungsgrenze ist immer bezogen auf das monatliche Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen.
und das pfändbare Nettogehalt ist inkl. der Hälfte der Mehrarbeit

Zitat
Verstehe ich das jetzt Richtig das von der Mehrarbeit der TH 95€ bekommt also das was diese dann Netto wären ?
Nein
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Insokalle

Re: Bald in die Pi einige Fragen
« Antwort #3 am: 16. Mai 2013, 19:31:18 »

Zum Elterngeld:
Verständnisfrage, Sie haben das Elterngeld halbiert und dafür verlängert sich der Auszahlungszeitraum auf zwei Jahre? Jetzt wollen Sie das widerrufen und den Restbetrag als Einmalzahlung?

Mir scheint, dass das geht. Aber was sind die Konsequenzen? Elterngeld ist jedenfalls pfändbar bis auf 300 € monatlich.
Man könnte ja darüber nachdenken, ob die Einmalauszahlung auf die zugehörigen Monate verteilt wird. Aber da hätte ich Bedenken. Spontan würde ich dazu tendieren, die Nachzahlung wäre in dem Monat der Auszahlung abzgl. der 300 € pfändbar.

Eine weitere Frage ist, was passiert nach der Auszahlung? Wenn das Geld zB auf einem P-Konto landet, können mögl. die Freibeträge überschritten werden. Folge: Es entstehen pfändbare Summen auf dem Konto und man müsste sich über Pfändungsschutzanträge Gedanken machen.

Ich glaube, ich würde es weiterlaufen lassen. Aber fragen Sie die Schuldnerberatung. Eine Einmalzahlung müsste wohl auch in den Plan eingearbeitet werden.


Da fallen mir grad noch ganz andere Fragen zum Elterngeld ein:
a) Vorausgesetzt, die Einmalzahlung wäre als solche pfändbar, dürfte ein TH/IV im eröffneten Verfahren die Laufzeitverlängerung widerrufen, weil er den pfändbaren Teil des Auszahlungsbetrags vereinnahmen will?

b) Angenommen die Elterngeldzahlung beginnt erst nach Verfahrenseröffnung. Darf ein Schuldner den Auszahlungszeitraum auch dann frei wählen, wenn die Halbierung bewirkt, dass keine pfändbaren Beträge mehr entstehen?


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PB1983

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Re: Bald in die Pi einige Fragen
« Antwort #4 am: 16. Mai 2013, 20:55:55 »

Danke erstmal für die Antworten hätte da auch noch ein paar weitere Fragen:

1: Sonntags Arbeit wird bei mir mit 75% extra entlohnt gilt dort auch die Regel der Mehrarbeit ? also 50% weg ?

2: Ziehen jetzt um und müssen in der neuen Bleibe kaution zahlen fällt diese auch mit in die Masse oder ist vom TH Pfändbar ?

Schonmal Danke
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Der_Alte

  • Gast
Re: Bald in die Pi einige Fragen
« Antwort #5 am: 17. Mai 2013, 08:57:15 »

zu 1: Ob die Entschädigung für die Sonntagsarbeit nach § 850 a ZPO unpfändbar ist, hat bis heute keine letztliche Klärung erfahren. Etliche Kommentierungen gehen davon aus, dass diese pfändbar sei und somit ganz normal in die Pfändungsrechnung aufzunehmen ist. Für den öffentlichen Dienst hat das niedersächsische OVG mit Beschluss vom 17..2009, 5 ME 186/09, festgestellt, dass (siehe dortige Randziffern 9 - 11) die Kommentierungen eine falsche Sicht auf die Unpändbarkeitsvorschrift bezüglich der Erschwerniszulagen haben und dass auch Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit nach Meinung des Gerichts unpfändbar sind.
Dieser Beschluss hat aber keine Bindungswirkung, weil er im Verwaltungsgerichtsverfahren ergangen ist.
Die Argumentation finde ich allerdings brauchbar für einen eigenen Versuch, die Unpfändbarkeit festzustellen.

zu 2: Die Mietkaution ist pfändbar und der Treuhänder kann sie vom Vermieter fordern; dieser gibt sie allerdings solange nicht heraus, wie sie dem Zweck der Mietsicherheit dient. Erst bei einem Auszug und nach Abrechnung aller Nebenkosten müßte der Vermieter die Kaution an den TH auszahlen.
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Insokalle

Re: Bald in die Pi einige Fragen
« Antwort #6 am: 17. Mai 2013, 11:13:43 »

zu 2: Also vor Eröffnung eine Lösung suchen, dass das nicht passiert.
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