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Autor Thema: Eine Frage zur vorzeitigen Beendigung der IK  (Gelesen 1883 mal)

sinagirl

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Eine Frage zur vorzeitigen Beendigung der IK
« am: 18. Mai 2013, 20:29:50 »

Hallo an alle.

Mein Verfahrenskosten kann ich von meinen Pfändbaren Anteil bezahlen.
Das heißt ich könnte nach 5 Jahren von der RSB befreit werden

Ich nenne mal ein Beispiel um vorzeitig aus der RSB herraus zu kommen:

25% Prozent von  der Forderung ergeben bei mir als Beispiel 12500.00€.
Innerhalb der 3 Jahre werden 8500€ abgezahlt.

4000,00€ fehlen.
Was ist wenn mir jemand innerhalb der Familie dieses Geld schenkt?

Ich erhalte alle 2 Jahre Gehaltserhöhungen und Einmalzahlungen deren Höhe nach Betriebszugehörigkeit freiwillig bezahlt wird vom Arbeitgeber und sich immmer mehr erhöht, um so länger mann der Firma angehört.

Wenn ich 5 Jahre die IK mache sage ich mal bezahle ich von meinen pfändbaren 20000,00€ ein.( Es ist eine Schätzung
)
Wäre es da nicht vom Vorteil eher aus der Inso raus zugehen?
Vielen Dank an Euch. :dntknw:

Lg Sinagirl
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Feuerwald

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Re: Eine Frage zur vorzeitigen Beendigung der IK
« Antwort #1 am: 18. Mai 2013, 21:37:57 »

Das heißt ich könnte nach 5 Jahren von der RSB befreit werden

- wie kommen Sie denn darauf?

25% Prozent von  der Forderung ergeben bei mir als Beispiel 12500.00€.
Innerhalb der 3 Jahre werden 8500€ abgezahlt.

- die Neuregelungend er InsO werden erst 2014 in Kraft treten. Und für Altverfahren finden Sie gewiss keine Anwendung. Ihr Verfahren ist aber doch schon eröffnet?!


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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sinagirl

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Re: Eine Frage zur vorzeitigen Beendigung der IK
« Antwort #2 am: 19. Mai 2013, 10:23:21 »

Ich lass darüber enen Artikel, hier mal ein kurzer Auszug.

Süddeutsche Zeitung vom 18.7.2012 Änderung bei Privatinsolvenz

Schuldenfrei in 3 Jahren
Erleichterung für private Pleitiers.
Das Bundeskabinett hat eine Neureglung des Privatinsolvenzverfahrens beschlossen.Schuldner können sich künftig drei Jahre eher von der Last befreien. Auch Gläubiger sollen profitieren.

Restschulden sollen laut Gesetzentwurf bereits nach drei Jahren erlassen werden, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser Frist mindestens ein Viertel der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen kann, soll er vorzeitig nach  fünf Jahren von den Restschulden befreit werden. Andernfalls bleibt es beim derzeitigen Verfahren.
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Der_Alte

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Re: Eine Frage zur vorzeitigen Beendigung der IK
« Antwort #3 am: 19. Mai 2013, 13:43:28 »

Das alles gilt nur für neue Insolvenzverfahren, die nach dem 1.7.2014 eröffnet werden.

Für aktuelle Verfahren gibt es keine Änderung.
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sinagirl

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Re: Eine Frage zur vorzeitigen Beendigung der IK
« Antwort #4 am: 19. Mai 2013, 16:37:57 »

Danke sehr@ der Alte. Habe das auch schon nachgelesen.
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