"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Abschluss der Verfahrens  (Gelesen 2369 mal)

Paula41

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Abschluss der Verfahrens
« am: 18. September 2012, 16:29:49 »

Hallo,

ich hätte da auch mal wieder eine Frage.


Ein Vermögenswert wurde gegen Zahlung des Gegenwertes aus der Masse freigegeben. Kann das Verfahren abgeschlossen werden, obwohl noch nicht alle Zahlungen beim TH eingegangen sind?

mfg
Paula41
Gespeichert
 

Lissi

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 127
Re: Abschluss der Verfahrens
« Antwort #1 am: 18. September 2012, 17:28:16 »

Ich hab auch einen privaten Gegenstand, den ich aus der Masse "herauskaufe".
Allerdings in 12 Monatsraten.

Der Insoverwalter legt mir nahe, nicht die Ratenzahlung länger auszudehnen (mit kleineren Raten), da er das Verfahren sonst nicht abschliessen könne.

Gespeichert
 

tomwr

Re: Abschluss der Verfahrens
« Antwort #2 am: 19. September 2012, 15:56:00 »

Die Regel ist, dass ein Verfahren erst mit Verwertung aller Massegegenstände abgeschlossen werden kann mit Ausnahme eines laufenden Einkommens. Ja und bei Ratenzahlung kann er natürlich bis zum Eingang der letzten Rate warten. Erst dann soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Auch Prozesse von oder gegen Gläubiger können den Abschluss des Verfahrens verzögern.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Abschluss der Verfahrens
« Antwort #3 am: 19. September 2012, 19:42:50 »

Verfahrensaufhebung mit vorbehaltener Nachtragsverteilung für die restlichen Raten wäre denkbar. Es wird aber nicht gern gemacht. Wenn man sich vorstellt, die Ratenzahlungsvereinbarung platzt aus irgendwelchen Gründen, ist das nachvollziehbar.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz