Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Paula41 am 18. September 2012, 16:29:49

Titel: Abschluss der Verfahrens
Beitrag von: Paula41 am 18. September 2012, 16:29:49
Hallo,

ich hätte da auch mal wieder eine Frage.


Ein Vermögenswert wurde gegen Zahlung des Gegenwertes aus der Masse freigegeben. Kann das Verfahren abgeschlossen werden, obwohl noch nicht alle Zahlungen beim TH eingegangen sind?

mfg
Paula41
Titel: Re: Abschluss der Verfahrens
Beitrag von: Lissi am 18. September 2012, 17:28:16
Ich hab auch einen privaten Gegenstand, den ich aus der Masse "herauskaufe".
Allerdings in 12 Monatsraten.

Der Insoverwalter legt mir nahe, nicht die Ratenzahlung länger auszudehnen (mit kleineren Raten), da er das Verfahren sonst nicht abschliessen könne.

Titel: Re: Abschluss der Verfahrens
Beitrag von: tomwr am 19. September 2012, 15:56:00
Die Regel ist, dass ein Verfahren erst mit Verwertung aller Massegegenstände abgeschlossen werden kann mit Ausnahme eines laufenden Einkommens. Ja und bei Ratenzahlung kann er natürlich bis zum Eingang der letzten Rate warten. Erst dann soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Auch Prozesse von oder gegen Gläubiger können den Abschluss des Verfahrens verzögern.
Titel: Re: Abschluss der Verfahrens
Beitrag von: Insokalle am 19. September 2012, 19:42:50
Verfahrensaufhebung mit vorbehaltener Nachtragsverteilung für die restlichen Raten wäre denkbar. Es wird aber nicht gern gemacht. Wenn man sich vorstellt, die Ratenzahlungsvereinbarung platzt aus irgendwelchen Gründen, ist das nachvollziehbar.