Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pipoauzlenda am 21. Februar 2012, 11:58:02

Titel: Abschöpfung und wieder neue Schulden
Beitrag von: pipoauzlenda am 21. Februar 2012, 11:58:02
Hallo zusammen!!!!!!!!!!
 

Hey Leute muss ein neues gesprächs Thema eröffnen
 weil ich auch einpaar Infos benötige wie ich jetz weiter vorgehen soll.
 Ich habe vor 6 Jahre einen Privatkonkurs gemacht und mitlerweiler wieder
 neue Schulden gemacht ca 20.000 ,- .
 Wer kennt sich im denn gebit gut aus.
 Überhaupt was habe ich für neue möglichkeiten?
 Kann ich eventuell wieder einen neuen konkurs machen?
 Ich habe zwar mit einer Beratungstelle gesprochen aber die haben mir eerst in 6 Mon.
 einen Termin gegeben?
 

Dank im voraus für eure Hilfe??
 


greeezzzzzz

Pipo
 
Titel: Re: Abschöpfung und wieder neue Schulden
Beitrag von: horst69 am 21. Februar 2012, 12:09:16
Hallo !

Ich glaube Sie meinen Privatinsolvenz, richtig??

Wenn Ihnen in Ihrem letzten Verfahren die Restschuldbefreiung erteilt worden ist, sieht es schlecht aus. Vor Ablauf von 10 Jahren können Sie keine neue RSB beantragen.

Haben Sie nicht die Möglichkeit die 20.000€ durch einen Ratenplan oder Vergleich zu tilgen ??
Titel: Re: Abschöpfung und wieder neue Schulden
Beitrag von: makro am 21. Februar 2012, 12:17:48
Privatkonkurs klingt sehr nach einem Österreicher!? Die Postleitzahl des TE spricht aufgrund der 4 Stellen dafür!

http://www.rechtsfreund.at/privatkonkurs.htm

Privatkonkurs - in D Verbraucherinsolvenz
Abschöpfung - in D Pfändung bzw. Abtretung der pfändbaren Bezüge

Da ich das Insolvenzgesetz in AT nicht kenne kann ich hier auch keine Aussage treffen!
Titel: Re: Abschöpfung und wieder neue Schulden
Beitrag von: pipoauzlenda am 21. Februar 2012, 12:34:01
Nein ich habe noch kein RSB für denn jetzigen laufenden Privatinsolvenzverfahren.
Die Möglichkeit die Schulden zu Tilgen ist schwehr da die Zinsen sich auf vierteljährlich 13% laufen.
Titel: Re: Abschöpfung und wieder neue Schulden
Beitrag von: Insoman am 21. Februar 2012, 12:55:21
Zitat
§ 210 KO  Obliegenheiten des Schuldners.
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Rechtswirksamkeit der Abtretungserklärung
8. keine neuen Schulden einzugehen, die er bei Fälligkeit nicht bezahlen kann.
Das kann Sie die Restschuldbefreiung kosten..
Sperrfrist nach Versagung in A: 20 Jahre (bin mir nicht ganz sicher, habe nur grob drübergelesen..)
Vielleicht sollten Sie in Österreich nach Spezialisten suchen..
Gehen Sie mal über den Link, den Makro eingestellt hat..