Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Easyfree am 08. Dezember 2011, 11:39:12
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Guten morgen!
Ich brauche dringend eure Hilfe!!!! Und bin für jede Antwort sehr dankbar
Zu den Fakten
-regelinsolvenverfahren ( einzelunternehumg)
- Eröffnung dezember 2010
- schlusstermin hat bislang nicht statt gefunden
Nun zu meinem Problem
Ich habe im Juni 2010 eine Ratenzahlung mit einem gläubiger unterschrieben zugleich habe ich mit dieser eine abtretungerklärung meines Lohns unterschrieben
Die Abtretung habe ich leider im insolvenzantrag nicht angegeben. Mit dem iv besteht die Vereinbarung das ich den pfändungsteil selber abführe. Bisher musste nie was abgeführt werden da ich noch 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtet bin. Nun hat der abtretungsgläubiger meinem Chef die Abtretung bereits letztes Jahr offen gelegt mein Chef ist dies bezüglich nie auf mich zugekommen. Nun mit der lohnabrechnung November 2011 wurden mit 230 Euro gepfändet ( hatte Weihnachtsgeld bekommen)
Ich habe mich sofort mit meinem iv tefonisch in Verbindung gesetzt und mich entschuldigt das ich die Abtretung nicht mitgeteilt hatte. Und darum gebeten bei Gericht ein gutes Wort einzulegen. Mein iv war zu meinem erstaunen sehr freundlich und meinte er wolle mich nicht anschwärzen.
Nun aber zu meiner Frage. Mit was für folgen habe ich zu rechnen? Kann mich retten das ich im regelinsolvenzverfahren bin? Mir wurde mal gesagt das ich in diesem Verfahren ohne weiteres Dinge nachmelden kann und dies heilbar sei. Stimmt das? Bei der forderrungsanmeldung hatte der gläubiger die Abtretung nicht erwähnt und bisher hat er auch nichts dem insolvenzgericht angezeigt!
Bitte helfen Sie mir!
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In der Regelinso ist die Sünde lässlich, hat also keine Konsequenzen.
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Schönen guten morgen
Wie so schnell habe ich gar nicht mit einer Antwort gerechnet!
Hört sich ja ganz positiv an aber wie argumentiere ich wenn es zu einem versagensantrag der restschuldvefreiung kommen sollte? Ich meine gibt es einen § oder ein Urteil das dies so regelt?
und es ist auch nicht schlimm das ich dies erst nachgemeldet habe nachdem bereits gepfändet wurde?
Vielen herzlich dank Ihnen!
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Das Thema hatten wir hier schon mehrfach, einfach mal suchen. Gibt dazu auch ein passendes BGH-Urteil, wenn ich recht erinnere.
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Hallo habe was gefunden
Ich habe dazu den BGH Beschluss vom 16. 12. 2010 - IX ZB 63/09 gefunden. Darin ist speziell in Randziffer 11 beschrieben, dass ein Versagensantrag dann nicht greift. Zitat: "Holt der Schuldner im Regelinsolvenzverfahren von sich aus eine gebotene, aber zunächst von ihm unterlassene Auskunftserteilung nach, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt ist, beeinträchtigt seine Obliegenheitsverletzung letztlich die Gläubigerinteressen nicht. Die Versagung der Restschuldbefreiung ist dann in der Regel unverhältnismäßig (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, WM 2003, 980, 982; v. 17. September 2009 - IX ZB 284/08, ZInsO 2009, 1954 Rn. 9 und 11; v. 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, WM 2010, 718 Rn. 6)."
Frage ist ja hier nun nur ob das auch in meinem Fall greift. Habe das dem iv zwar nachgemeldet aber est ein Jahr später und auch erst nachdem der Sachverhalt durch eine Pfändung aufgedeckt wurde.
Aber ein versagensantrag des Gläubigers liegt nicht vor und dieser hat dies bislang bei Gericht auch nicht bemängelt
Im BGH Urteil hatte der Schuldner vergessen einen gläubiger mit hoher forderrungssummr anzugeben und hatte dies nachgemeldet
Fraglich ist hier nur ob eine gläubigerbenachteiligung meinem Fall gegeben isr da nun erst der gläubiger zwei Jahre bevorzugt wird.
Wer kann mir Helfen? Vielen dank!
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Gut gesucht, trifft aber hier nicht, weil es ein Verbraucherinsolvenzverfahren betraf. Da gelten strengere Regeln. In der Regelinso darf man auch mal was vergessen.
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Oben steht doch das es ich um ein regelinsolvenverfahren handelt
und es wurde die rsb nicht versagt bei mir ist es aber ein anderer Sachverhalt.
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Entschuldigung, ist das richtige Urteil.
Sehe ich trotzdem nicht als Problem, weil kein Schaden entstanden ist und der Gläubiger seine Abtretung ohnehin vorgelegt hatte.
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Ok danke!