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Autor Thema: Abtretung an den Th im EU Ausland ?  (Gelesen 1971 mal)

rookie

  • Gast
Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« am: 28. Oktober 2009, 10:03:21 »

Ein Bekannter von mir hat das Insoverfahren laufen und könnte in NL arbeiten da ihm hier zum 31.12. gekündigt wurde.

Frage: kann der Th auch den Arbeitgeber in Holland anschreiben wegen der Abtretung in Deutschland ?

Da er 3 Monate Probezeit dort hätte, könnte Ihm dadurch womöglich gekündigt bzw. die spätere Übernahme versagt werden .

Geht ja auch dort ohne Grund in der Probephase.

Und wenn er es von vornherein sagt, bekommt er den Job mit Sicherheit erst gar nicht.

Kann man im Hinblick darauf mit dem Th  vereinbaren, die pfändbaren Beträge selbst an ihn abzuführen und er auf die Mitteilung an den AG verzichtet  ?

Sollte m.E. ja auch im Sinne des Th sein, das der Schuldner seinen Job bekommt bzw. behält


Gruss

rookie
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2009, 10:29:14 von rookie »
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lucca_m

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Re: Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2009, 11:30:08 »

Wieso fragt Ihr Freund nicht gleich den TH?
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rookie

  • Gast
Re: Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2009, 11:35:06 »

......hab ich ihm auch gesagt........Th ist  3 Wochen im Urlaub und hab ihm versprochen das ich bis dahin mal nachfrage bei Euch.

Ich weiss es selbst auch nicht wie das ist mit der EU-Regelung. Würde mich auch mal interessieren.
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2009, 11:40:10 von rookie »
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rookie

  • Gast
Re: Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2009, 11:32:27 »

Na dann muss er halt auf den TH warten und fragen.... :gruebel:
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dobberstein

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Re: Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2009, 12:59:58 »

Ist m.E auch das Beste.
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pd
 

rookie

  • Gast
Re: Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2009, 13:15:01 »

yep.......... :respekt:
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paps

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Re: Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2009, 19:39:07 »


Kann man im Hinblick darauf mit dem Th  vereinbaren, die pfändbaren Beträge selbst an ihn abzuführen und er auf die Mitteilung an den AG verzichtet  ?

Sollte m.E. ja auch im Sinne des Th sein, das der Schuldner seinen Job bekommt bzw. behält


Gruss

rookie


Man(n) kann, Frau natürlich auch. :wink:
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rookie

  • Gast
Re: Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« Antwort #7 am: 30. Oktober 2009, 09:31:05 »

 Mit Frau ist mir neu....Danke.   :wink:
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paps

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Re: Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« Antwort #8 am: 30. Oktober 2009, 21:09:08 »

Die "Frau" war natürlich für alle künftigen Leser, die es verstehen die Suchfunktion zu nutzen, die verhandeln können und weiblich sind.

---------
wobei in der Konstellation...
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rookie

  • Gast
Re: Abtretung an den Th im EU Ausland ?
« Antwort #9 am: 30. Oktober 2009, 21:20:25 »

Ähm.....ja..... :wow:
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