Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 28. Oktober 2009, 10:03:21
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Ein Bekannter von mir hat das Insoverfahren laufen und könnte in NL arbeiten da ihm hier zum 31.12. gekündigt wurde.
Frage: kann der Th auch den Arbeitgeber in Holland anschreiben wegen der Abtretung in Deutschland ?
Da er 3 Monate Probezeit dort hätte, könnte Ihm dadurch womöglich gekündigt bzw. die spätere Übernahme versagt werden .
Geht ja auch dort ohne Grund in der Probephase.
Und wenn er es von vornherein sagt, bekommt er den Job mit Sicherheit erst gar nicht.
Kann man im Hinblick darauf mit dem Th vereinbaren, die pfändbaren Beträge selbst an ihn abzuführen und er auf die Mitteilung an den AG verzichtet ?
Sollte m.E. ja auch im Sinne des Th sein, das der Schuldner seinen Job bekommt bzw. behält
Gruss
rookie
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Wieso fragt Ihr Freund nicht gleich den TH?
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......hab ich ihm auch gesagt........Th ist 3 Wochen im Urlaub und hab ihm versprochen das ich bis dahin mal nachfrage bei Euch.
Ich weiss es selbst auch nicht wie das ist mit der EU-Regelung. Würde mich auch mal interessieren.
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Na dann muss er halt auf den TH warten und fragen.... :gruebel:
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Ist m.E auch das Beste.
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yep.......... :respekt:
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Kann man im Hinblick darauf mit dem Th vereinbaren, die pfändbaren Beträge selbst an ihn abzuführen und er auf die Mitteilung an den AG verzichtet ?
Sollte m.E. ja auch im Sinne des Th sein, das der Schuldner seinen Job bekommt bzw. behält
Gruss
rookie
Man(n) kann, Frau natürlich auch. :wink:
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Mit Frau ist mir neu....Danke. :wink:
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Die "Frau" war natürlich für alle künftigen Leser, die es verstehen die Suchfunktion zu nutzen, die verhandeln können und weiblich sind.
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wobei in der Konstellation...
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Ähm.....ja..... :wow: