"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Abtretung der pfändbaren Bezüge an die Postbank  (Gelesen 2090 mal)

flipper8870

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Abtretung der pfändbaren Bezüge an die Postbank
« am: 26. Mai 2009, 12:22:37 »

Hallöchen,

habe ja schon vor längerer Zeit geschrieben, dass mein Inso-Verfahren seit Nov. eröffnet ist- bei mir gibt es nur einen Gläubiger-  die Postbank mit einem Privatkredit. Laut Kreditvertrag habe ich meine pfändbaren Bezüge für 2 Jahre an die Bank abgetreten- ist es nun richtig, dass im Insoverfahren nicht der TH meine pfändbaren Bezüge einzieht, bzw. einbehält, sondern die Postbank bei mir pfändet?
So sagt das jedenfalls mein TH. Kommt jetzt womöglich eine Kontopfändung auf mich zu und ich muss alles Geld innerhalb weniger Tage vom Konto holen, weil es sonst weg ist?
Dachte immer es ist Aufgabe des Treuhänders die Bezüge einzubehalten und zu verteilen?
Vieleicht kann mir darauf ja jemand eine Antwort geben, bin nämlich total verunsichert.

L.G. Flipper
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Abtretung der pfändbaren Bezüge an die Postbank
« Antwort #1 am: 26. Mai 2009, 15:28:34 »

Ihr Arbeitgeber erechnet den pfändbaren Betrag Ihres Nettolohns und führt diesen statt an den Treuhänder nun für die DAuer von 24 Monaten an die Postbank ab. Ab dem 25. Monat hat er diesen Betrag auf des vom TH bestimmte Anderkonto für die nächsten 48 Monate zu zahlen.

Ihr Konto wird nicht gepfändet. Sie bekommen weiterhin den pfändungsfreien Betrag ausgezahlt. Vermeiden Sie die Lohnzahlungen aber auf ein Konto bei einer Ihrer Gläubigerbanken, da diese mit Guthaben verrechnen dürfen.

Easy, oder?
Gespeichert
 

flipper8870

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Abtretung der pfändbaren Bezüge an die Postbank
« Antwort #2 am: 26. Mai 2009, 15:43:27 »

Danke für die schnelle Antwort-
bin erleichtert, dass das so einfach ist- allerdings stellt sich bei mir ein Problem ein-
ich beziehe 2 unterschiedliche erwerbsminderungsrenten, die beide für sich nicht pfändbar sind-zusammengerechnet würde ein pfändbarer Betrag entstehen- die Rentenversicherer teilten mir mit, dass kein pfändbares Einkommen vorhanden sei-
Wo holt sich nun die Gläubigerbank ihr Geld?
Ist halt alles ein bisschen kompliziert bei mir- vieleicht weiß ja jemand Rat?

L.G. Flipper
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Abtretung der pfändbaren Bezüge an die Postbank
« Antwort #3 am: 26. Mai 2009, 15:52:39 »

Wenn nichts pfändbar, dann kann auch nichts geholt werden!!

sogar noch einfacher...
Gespeichert
 

flipper8870

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Abtretung der pfändbaren Bezüge an die Postbank
« Antwort #4 am: 26. Mai 2009, 16:01:59 »

meine TH teilt mir mit, dass 115,40€ pfändbar sind- sie hat also beide Bezüge zusammengerechnet- bleibt nur die Frage, wer sich das wo holt?
 
L.G. Flipper
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Abtretung der pfändbaren Bezüge an die Postbank
« Antwort #5 am: 26. Mai 2009, 16:27:53 »

Ihre TH ist nicht für die Berechnung der Höhe des Pfändbaren zuständig.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Abtretung der pfändbaren Bezüge an die Postbank
« Antwort #6 am: 26. Mai 2009, 17:05:55 »

Grundsätzlich gilt im Falle der Zusammenrechnung § 850e Nr. 2 ZPO: Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.

M.E. dürfte dies auch auf Renten von verschiedenen Versicherungen anzuwenden sein, so sie denn jeweils pfändbar sind. Der IV (oder vielleicht sogar die Bank?) müsste also einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Im Beschluss ist festzuhalten, welchem Teil der pfändbare Betrag zu entnehmen ist. Der Drittschuldner (Versicherung) hat die Berechnung vorzunehmen.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz