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Autor Thema: Abwahl des Ins-Verwalters bei Fehlverhalten?  (Gelesen 2059 mal)

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Abwahl des Ins-Verwalters bei Fehlverhalten?
« am: 07. Mai 2008, 22:58:47 »

Ich habe jedes Jahr das gleiche Problem mit meinem Verwalter und der Pfändungsfreigrenze. Jährlich bekommt mein Arbeitgeber eine Information, das ich oder er, nicht Angemeldet oder unterlassen hat Geld abzuführen. Jedesmal wird vergessen, das ich bei meiner Pfändungsfreigrenze eine Tochter habe, die unterhaltspflichtig ist. Das muss der Verwalter doch wissen, wenn er meine Akte vorliegen hat?oder  :angry: 

Ich möchte nicht, das mein Arbeitgeber und auch ich weiter psychisch belästigt werden, wenn es keinen Grund gibt, etwas zu melden und der Verwalter erst einmal ein Schreiben schickt mit Termin und dann wartet was kommt.

Mein Verwalter hat auch versäumt für 2004 die EKST-Erklärung fristgerecht abzugeben. Ist das ein Grund, sich mit dem Ins-Gericht zu unterhalten?  Nach meinen Recherchen und meinen guten Kontakten zum Finanzamt ist dort keine Steuererklärung eingegangen.

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ThoFa

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Re: Abwahl des Ins-Verwalters bei Fehlverhalten?
« Antwort #1 am: 07. Mai 2008, 23:19:40 »

Hallo,

um auf die eigentliche Frage zu antworten. Nein, sowas ist kein Grund für eine "Abwahl".

MfG

ThoFa
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