Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mamajessy88 am 20. Oktober 2012, 18:50:40

Titel: abzahlen der insolvenzmasse
Beitrag von: mamajessy88 am 20. Oktober 2012, 18:50:40
hallo
hab da mal ne frage was is wenn man in den 6 jahren mehr geld an den insolvenzverwalter zahlt als was man als insolvenzmasse hat
also beispiel
 1700 insolvenzmasse

nach den 1  jahr schon 1500 gezahlt (heizkostenabrechnung usw )

 muss man trotzdem weiter alles abbezahlen was man zuviel hat?
Titel: Re: abzahlen der insolvenzmasse
Beitrag von: tomwr am 20. Oktober 2012, 19:35:14
Wenn die Forderungen der Insolvenzgläubiger und die Verfahrenskosten (Vergütung IV und Gerichtskosten) gedeckt sind, kann das Verfahren vorzeitig beendet werden.  :wink:
Titel: Re: abzahlen der insolvenzmasse
Beitrag von: mamajessy88 am 20. Oktober 2012, 19:44:28
echt ????   na das wäre ja gut . dann wäre ich fast fertig
vielen vielen dank
Titel: Re: abzahlen der insolvenzmasse
Beitrag von: paps am 20. Oktober 2012, 20:19:43
Das hängt aber nicht von der Insolvenzmasse ab, sondern von den Schulden bei Eröffnung.

Konkreter, die Forderungen die in der Tabelle stehen.

Hatten Sie nur ca. 3.000 Schulden?
Titel: Re: abzahlen der insolvenzmasse
Beitrag von: mamajessy88 am 20. Oktober 2012, 20:26:37
weniger wie 3000 euro
Titel: Re: abzahlen der insolvenzmasse
Beitrag von: tomwr am 21. Oktober 2012, 20:10:55
Das hängt aber nicht von der Insolvenzmasse ab, sondern von den Schulden bei Eröffnung.

Konkreter, die Forderungen die in der Tabelle stehen.

Ja, das ist natürlich präziser.
Es zählen nur die angemeldeten Forderungen.
Wenn die zu 100% getilgt sind und dazu die Verfahrenskosten auch, dann kann man die vorzeitige Erteilung der RSB bei Gericht beantragen. Von selbst kommen die sicher nicht drauf.  :wink:
Titel: Re: abzahlen der insolvenzmasse
Beitrag von: Feuerwald am 22. Oktober 2012, 19:41:53
wobei die vorzeitige RSB frühestens im Schlusstermin möglich ist. Man sollte auch die Verfahrenskosten und die Vergütung des IV/TH im eröffneten Verfahren nicht vergessen. Da wird schon tüchtig zugelangt.


Titel: Re: abzahlen der insolvenzmasse
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 23. Oktober 2012, 13:46:48
Sorry, aber wer geht für einen Betrag von weniger als 3000 Euro in die Insolvenz? Also entweder hat hier die Schuldnerberatung versagt oder der Schuldner selbst hat den Knall nicht gehört...zumal hier erwähnt wird, dass es pfändbares Einkommen gibt.