Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mamajessy88 am 20. Oktober 2012, 18:50:40
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hallo
hab da mal ne frage was is wenn man in den 6 jahren mehr geld an den insolvenzverwalter zahlt als was man als insolvenzmasse hat
also beispiel
1700 insolvenzmasse
nach den 1 jahr schon 1500 gezahlt (heizkostenabrechnung usw )
muss man trotzdem weiter alles abbezahlen was man zuviel hat?
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Wenn die Forderungen der Insolvenzgläubiger und die Verfahrenskosten (Vergütung IV und Gerichtskosten) gedeckt sind, kann das Verfahren vorzeitig beendet werden. :wink:
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echt ???? na das wäre ja gut . dann wäre ich fast fertig
vielen vielen dank
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Das hängt aber nicht von der Insolvenzmasse ab, sondern von den Schulden bei Eröffnung.
Konkreter, die Forderungen die in der Tabelle stehen.
Hatten Sie nur ca. 3.000 Schulden?
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weniger wie 3000 euro
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Das hängt aber nicht von der Insolvenzmasse ab, sondern von den Schulden bei Eröffnung.
Konkreter, die Forderungen die in der Tabelle stehen.
Ja, das ist natürlich präziser.
Es zählen nur die angemeldeten Forderungen.
Wenn die zu 100% getilgt sind und dazu die Verfahrenskosten auch, dann kann man die vorzeitige Erteilung der RSB bei Gericht beantragen. Von selbst kommen die sicher nicht drauf. :wink:
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wobei die vorzeitige RSB frühestens im Schlusstermin möglich ist. Man sollte auch die Verfahrenskosten und die Vergütung des IV/TH im eröffneten Verfahren nicht vergessen. Da wird schon tüchtig zugelangt.
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Sorry, aber wer geht für einen Betrag von weniger als 3000 Euro in die Insolvenz? Also entweder hat hier die Schuldnerberatung versagt oder der Schuldner selbst hat den Knall nicht gehört...zumal hier erwähnt wird, dass es pfändbares Einkommen gibt.