Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: animor am 02. März 2008, 22:05:44

Titel: Abzug bei Minijob??
Beitrag von: animor am 02. März 2008, 22:05:44
hallo ,
wie ist das eigentlich wenn man zu einem hauptjob noch zusätzlich ein minijob ausüben möchte wie wird da der pfändbare teil berechnet?werden die 400 € einfach dazu gerechnet zum hauptlohn?

wäre über schnelle antwort sehr dankbar. :wink:
Titel: Re: Abzug bei Minijob??
Beitrag von: paps am 02. März 2008, 22:35:00
Vom Grunde her würde ich die Mehrarbeitsreglung sehen.
Hälftiger Nettoverdienst ist pfändbar.