Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: animor am 02. März 2008, 22:05:44
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hallo ,
wie ist das eigentlich wenn man zu einem hauptjob noch zusätzlich ein minijob ausüben möchte wie wird da der pfändbare teil berechnet?werden die 400 € einfach dazu gerechnet zum hauptlohn?
wäre über schnelle antwort sehr dankbar. :wink:
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Vom Grunde her würde ich die Mehrarbeitsreglung sehen.
Hälftiger Nettoverdienst ist pfändbar.