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Autor Thema: Aktenzeichen Verfahren  (Gelesen 2039 mal)

Paula41

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Aktenzeichen Verfahren
« am: 01. April 2011, 11:13:56 »

Hallo,

ich versuche nun schon seit geraumer Zeit zu ergründen, welche Bedeutung die einzelnen Bestandteile eines Az. haben und erhoffe mir hierbei Hilfe.

Also nehmen wir mal : 123 IK 456/09 (789)s

123 ist das zuständige Gericht, IK die Verfahrensart, 456 die laufende Nummer, aus 09 das Antragsjahr - so weit bin ich schon.

Aber hier ist auch mein 1. Problem. 456/09 wäre Mitte 2009 anzusiedeln. Tatsächlich eröffnet wurde aber erst Mitte 2010. Dass es hier den Versuch eines gerichtlichen Vergleichs gegeben hat, ist unwarscheinlich. Woher kann also diese enorme Verzögerung kommen. 455/09 und 457/09 wurden 1 Jahr vorher eröffnet.

Was ich nicht gefunden habe, ist die Bedeutung der Klammerzahl. Könnte wohl das Az der Stundung sein. Und was bedeutet der Buchstabe?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
mfg
Paula41

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paps

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Re: Aktenzeichen Verfahren
« Antwort #1 am: 01. April 2011, 17:10:04 »

Die Aktenzeichen werden mit Antragseingang vergeben.

Daher wahrscheinlich 09.

Die Zahlen danach sind keine offiziellen Bezeichnungen und könnten der Zuordnung innerhalb des Gerichtes dienen.
ZB:  Fall 789 von Richter/Rechtspfleger S...
     Oder das Insolvenzgericht ist für mehrere Amtsgerichtsbezirke zustüändig, dann könnte die Nummer der
     Fall sein und S das zuständige Amtsgericht
Wenn man es genau wissen möchte, dann mal den zuständigen Rechtspfleger fragen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr

Re: Aktenzeichen Verfahren
« Antwort #2 am: 01. April 2011, 21:08:36 »

Aber hier ist auch mein 1. Problem. 456/09 wäre Mitte 2009 anzusiedeln. Tatsächlich eröffnet wurde aber erst Mitte 2010. Dass es hier den Versuch eines gerichtlichen Vergleichs gegeben hat, ist unwarscheinlich. Woher kann also diese enorme Verzögerung kommen. 455/09 und 457/09 wurden 1 Jahr vorher eröffnet.

Maßgeblich für die Vergabe eines fortlaufenden Aktenzeichens ist der Tag an dem der Antrag eingeht. Das Aktenzeichen wird ab diesem Zeitpunkt geführt, nicht erst bei Eröffnung des Verfahrens. Wie sonst sollte das Gericht auch vorab arbeiten und seiner Amtsermittlungspflicht nachgehen ? Die Ergebnisse müssen ja schließlich unter einer Vorgangsnummer abgelegt werden.
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