Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: maecki am 30. November 2011, 07:38:13
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Hallo und guten Tag,
meine Fragen: ist ein Aktienkauf während der WVP möglich? Wenn ja, muss ich den TH/IV davon in Kenntnis setzen, und ab wann muss ich Auskunft über Gewinn/Verlust geben?
mit freundlichen Grüßen ,
Maecki
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Grundsätzlich können Sie in der WVP wieder tun und lassen was Sie wollen !
Meiner Meinung nach, müssen Sie den TH nicht informieren, weder über den Kauf, noch über Gewinn/Verlust, da es keine ständigen Einnahmen sind.