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Autor Thema: Allgemeine Fragen über Privatinsolvenz  (Gelesen 2675 mal)

lavi-31

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Allgemeine Fragen über Privatinsolvenz
« am: 14. Oktober 2011, 19:08:55 »

Hallo, meine Frau war heute bei TH der durch Gericht benannt wurde. Dieser hat ihr gesagt dass alles neu ist und nicht wie vorher, das hatte ich selber nicht verstanden.
Meine Fragen sind folgende:
Das Auto ist von mir gekauft und nur Versicherung läuft auf meine Frau, die TH will das Auto trotzdem obwohl mein Auto ist und ich nicht in diese Insolvenz mit drin bin. Ich befinde mich in Wohlverhaltensperiode und habe mit ihr Insolvenz nichts am Hut.
TH will alle Unterlagen was unser grosser Sohn in der Ausbildung verdient.
Ich bin zZ in Umschulung, TH will Bestätigung von der Schule dass ich wirklich dort bin und dass ich das Auto für die Fahrt benötige, auch von der Schule bestätigt. Ausserdem will dieser auch Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag von mir nachdem ich die Schule fertig habe.
Meine Frau soll 20 Euro auf sein Konto monatlich überweisen weil anscheinend nach 6 Jahren jeder kommen kann und den geschuldeten Betrag trotz Insolvenz verlangen kann. Wenn sie das Geld zahlt passiert das nicht und der Schuldenerlass findet statt sonst nicht. Ist das Schutzgeld wie in Italien? Zahlt sie nicht findet keinen Schuldenerlass statt.
Ich glaube ich bin in ein schlechten Film oder ist es wirklich so?
Kann mir jemand diese Sachen erklären ob es stimmt so oder nicht?
Kann mir jemand sagen was wir machen sollen?
Bin ich als Ehemann in Ihre Privatinsolvenz verwickelt und muss ich mit meine Sachen haften wie zB PKW?
Was haben die Kinder und derren Ausbildung mit Privatinsolvenz von meine Frau?
Ich hoffe ich habe nicht so viel gefragt und ich danke jetzt schon für eure Antworten. Vielleicht kann jemand es zusammenfassen.
Insolvenz gemeldet in September 2011 und ist gerade von Gericht eröffnet.
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2011, 19:11:12 von lavi-31 »
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horst69

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Re: Allgemeine Fragen über Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2011, 21:29:49 »

Du hats nicht mit der Inso deiner Frau zu tun, solange du nichts mit unterschrieben hats !

Bei der Ausbildung eurer Kinder ist es entscheident was sie verdienen und ob sie unterhaltsberechtigt sind, ansonsten haben eure Kinder nichts damit zu tun !
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lavi-31

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Re: Allgemeine Fragen über Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2011, 21:34:56 »

Du hats nicht mit der Inso deiner Frau zu tun, solange du nichts mit unterschrieben hats !

Bei der Ausbildung eurer Kinder ist es entscheident was sie verdienen und ob sie unterhaltsberechtigt sind, ansonsten haben eure Kinder nichts damit zu tun !
Unterschrieben hatte ich nicht und würde auch nicht machen aber TH will trotz das was ich geschrieben hatte vor allem mein Auto.Wir bekommen z.Z. ALG 2 wegen Umschulung von mir, wieso soll es interessant sein was die Kinder verdienen? Die sind doch Unterhaltspflichtig.
Gruss
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Der_Alte

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Re: Allgemeine Fragen über Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2011, 09:26:49 »

Es gibt nach wie vor Treuhänder, die meinen, wer als Halter / Versicherungsnehmer des Fahrzeugs eingetragen sei, der wäre auch Eigentümer. Das war bis zur Änderung der Fahrzeugregisterverordnung im Jahr 2007 auch tatsächlich so, dass dieses als Grundannahme galt und das Gegenteil bewiesen werden musste. Seit dieser Zeit ist die Haltereigenschaft eines Fahrzeugs - auch bei Altfällen, die vor 2007 zugelassen sind und noch bisherige Zulassungspapiere haben - kein Anhaltspunkt für das Eigentum mehr.
Weisen Sie den Treuhänder unter Beifügen einer Kopie des Kaufvertrages nach, dass Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind und der TH keine Ansprüche daran zustehen. Sollte er weiterhin darauf bestehen dürfte ein Schreiben an das Insolvenzgericht der nächste Schritt sein. Dieses wird dann dem Treuhänder den richtigen Weg weisen.

Ist Ihrer Frau Verfahrenskostenstundung gewährt worden? Wenn ja, hat sie für die Zeit des Insolvenzverfahrens nicht zu zahlen, diesen Betrag übernimmt zunächst die Staatskasse. Für die Wohlverhaltensphase ist es häufig so, dass die Treuhändergebühr von aktuell 119 € pro Jahr vom Schuldner zu zahlen ist. Sollte der Schuldner, also Ihre Frau, das nicht bezahlen, könnte die Restschuldbefreiung versagt werden, weil die Treuhändergebühr nicht gezahlt wurde. Das ist wahrscheinlich vom TH gemeint, wenn Sie die sechs Jahre anführen, nach denen wieder gepfändet werden könnte. Wahrscheinlich hätte er gern einen Vorschuss darauf. Ich würde es allerdings nicht tun, sondern Sie sparen sich die notwendigen Summen selbst an (Sie dürfen ja in der WVP sparen) und zahlen es dann, enn es fällig ist. In gleicher Weise kann man die Verfahrenskosten für die Rückzahlung nach Ende des Verfahrens an die Gerichtskasse beiseite legen.
Einfordern kann der TH einen solchen Betrag vorab nicht.

Der TH möchte bei Ihrer Frau möglichst alle Unterhaltsberechtigten ausschließen lassen, deshalb möchte er wissen, ob diese beschäftigt sind und wieviel Einkommen sie haben. Das ist sein legitimes Recht.
Allerdings stehen ihm weder Arbeitsverträge noch sonstige Informationen zu.  Es ist ausreichend für die Mitwirkungspflicht Ihrer Frau, wenn sie ihm gegenüber angibt, dass der Sohn in Ausbildung sei und einen Nettolohn von x € verdient. Davon abzuziehen sind die Aufwendungen, die der Sohn für die Ausbildung benötigt, also z.B. Fahrtkosten, Material für die Berufsschule etc.
Für Sie gilt gleiches. Sobald Sie wieder in Arbeit sind teilt Ihre Frau unter Mitteilung des Nettogehalts das dem TH mit. Er kann dann gern einen Antrag bei Gericht stellen, ob und in welcher Höhe Sie noch als Unterhaltsberechtigt anzusehen sind. Gleiches gilt für Ihren Sohn. Zu diesem Antrag wird Ihre Frau gehört und kann dann auch darlegen, ob der Nettolohn aufgrund besonderer Kosten tatsächlich so anzunehmen ist. Die Entscheidung fällt letztendlich das Insolvenzgericht.
Solange das Gericht darüber nicht entschieden hat gelten Sie und der Sohn noch als Unterhaltsberechtigt und die Tabelle ist entprechend anzuwenden.

Ein Tip am Schluß:
Mit dem Treuhänder verkehrt man nur schriftlich, niemals telefonieren, da kommt man sonst in Beweisnot.
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lavi-31

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Re: Allgemeine Fragen über Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2011, 12:21:30 »

Herzlichen Dank für diese Antwort. Es hat mehr Licht in diese Sache gebracht. Nochmals Danke
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