Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Honigzitrone am 28. Juli 2009, 21:30:49

Titel: Allgemeiner Ablauf Insolvenz und Rückerstattungen in der Zeit
Beitrag von: Honigzitrone am 28. Juli 2009, 21:30:49
Hallo ich habe nochmal eine Frage, ich habe in diesen Forum viele Beiträge dazu gelesen, bin jetzt aber durch meinen Anwalt verwirrt.
Und zwar habe ich das hier aus dem Forum so verstanden: die Inso ist  unterteilt; im Insolvenzverfahren und dann fängt wenn das Verfahren abgeschlossen ist die Wohlverhaltensphase an, das zusammen dauert 6 Jahre. In der Wohlverhaltensphase kann man z.B Kaution bei Umzug, Steuererstattungen usw behalten und man muß nur noch den pfänbaren Betrag vom Lohn abführen und man darf wieder Vermögen bilden.
Hab ich das richtig verstanden?
Mein Anwalt sagte mir aber, das die gesammten 6 Jahre die Wohlverhaltensphase ist, und das auch in der ganzen Zeit alles an Erstattungen oder Kaution  bei Umzug gepfändet wird.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Titel: Re: Allgemeiner Ablauf Insolvenz und Rückerstattungen in der Zeit
Beitrag von: paps am 28. Juli 2009, 23:11:12
Hallo ich habe nochmal eine Frage, ich habe in diesen Forum viele Beiträge dazu gelesen, bin jetzt aber durch meinen Anwalt verwirrt.
Und zwar habe ich das hier aus dem Forum so verstanden: die Inso ist  unterteilt; im Insolvenzverfahren und dann fängt wenn das Verfahren abgeschlossen ist die Wohlverhaltensphase an, das zusammen dauert 6 Jahre. In der Wohlverhaltensphase kann man z.B Kaution bei Umzug, Steuererstattungen usw behalten und man muß nur noch den pfänbaren Betrag vom Lohn abführen und man darf wieder Vermögen bilden.
Hab ich das richtig verstanden?
ja

Mein Anwalt sagte mir aber, das die gesammten 6 Jahre die Wohlverhaltensphase ist, und das auch in der ganzen Zeit alles an Erstattungen oder Kaution  bei Umzug gepfändet wird.
Kann mir da jemand weiter helfen?
auch möglich, wenn dies absehbar ist und die Nachtragsverteilung beantragt wurde. ist zwar ehr selten aber möglich(Kaution.) Bezüglich der Steuererstattung ist nur der Zeitraum des verfahrens zu berücksichtigen, so der BGH