Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hoppeldiballett am 18. März 2009, 19:29:03

Titel: als Schuldner nur Pflichten - kein Recht auf Information?
Beitrag von: Hoppeldiballett am 18. März 2009, 19:29:03
Hallo,

weil unser TH völlig abgestorben ist, haben wir beim Gericht unsere Lage dargestellt. Insbesondere weil ein Auto auf dem Spiel steht.
Nun weiß ich, dass das Gericht nur um eine Stellungnahme bitten kann und empfehlen kann, dass doch ein Gespräch mit uns angebracht erscheint. Ansonsten können TH's scheinbar völlig frei entscheiden was sie (nicht) tun.  :uneinsichtig:
Ein TH ist nicht dafür da, einem Dinge in der Insolvenz zu erklären, der hat schließlich Hunderte Fälle (mal € 100 pro Jahr ...), da muss ein Erstgespräch reichen. Auch dass der TH danach weder schriftlich noch telefonisch zu erreichen ist, scheint das Gericht hinzunehmen. Man könne sich ja einen Anwalt nehmen.  :wow:Die Schuldnerberatung ist für die erste Phase da, in der der Schuldenbereinigungsplan erstellt wird, aber in der Insolvenz kann man nur noch zu allem nicken, was dem TH einfällt. Und was das ist, kann man raten. Da stimmt doch irgendwas nicht!
Immerhin weiß ich nun, dass man mit seinem unpfändbaren Betrag machen kann, was man will, auch Autoraten bezahlen. Das hatte unser TH untersagt (mit Hinweis auf die RSB, die dann evtl. nicht gegeben werden würde). Das immerhin wurde vom Gericht ausdrücklich bestätigt.  :thumbup:
Hiermit danke ich dem Forum, dass es dieses gibt, sonst würde man ganz und gar alleine dastehen. Eine Interessengemeinschaft vor Ort zu gründen macht wohl nicht so viel Sinn, weil keiner gerne zugibt, dass er in der Insolvenz ist. Und wo kriegt man einen Fachkundiger her? Hat jemand damit Erfahrung?
Gruß Hoppel di Ballett :wink:
Titel: Re: als Schuldner nur Pflichten - kein Recht auf Information?
Beitrag von: paps am 18. März 2009, 20:08:39
Und wo kriegt man einen Fachkundiger her? Hat jemand damit Erfahrung?
Gruß Hoppel di Ballett :wink:

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