"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Also, es geht los...  (Gelesen 2662 mal)

Daedalus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Also, es geht los...
« am: 29. Mai 2014, 12:52:30 »

Hallo zusammen,

seit einigen Wochen läuft jetzt gegen mich ein Insolvenzverfahren, ich habe in der kommenden Woche den ersten Termin beim TH. Mein Anwalt ist eigentlich sehr zuversichtlich und beruhigt meine Frau und mich ungemein. Für meinem Anwalt zählt das was er auf Papier hat: Wir haben drei kleine Kinder und somit habe ich kein pfändbares Einkommen (ich verdiene ca. 2.000,- Euro netto im Monat). Auch wenn meine Frau ganz gut verdient sagt mein Anwalt, dass sie kein Insolvenzverfahren am Hals hat; was hat sie damit zu tun? Das Verfahren läuft gegen mich und nicht meine Frau. Ich denke der TH wird das anders sehen, aber da sagt mein Anwalt dass der TH auch nur Vorgaben hat uns dass er sich daran zu halten hat. Wenn die Pfändungstabelle vorsieht, dass ich pro Monat nur 19,- Euro pfändbares Einkommen habe, dann ist es so!
Ist es wirklich so einfach?

Vielen Dank schon mal für eure Rückmeldungen.
« Letzte Änderung: 29. Mai 2014, 13:13:48 von Daedalus »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Also, es geht los...
« Antwort #1 am: 29. Mai 2014, 18:01:18 »

Der Anwalt dürfte richtig beraten haben. Eigentlich sind mit der Ehefrau sogar vier unterhaltsberechtigte Personen (UB) vorhanden. Weil davon auszugehen ist, dass der Treuhänder bei Gericht einen Antrag stellen wird, die Ehefrau aufgrund ausreichenden eigenen Einkommens nicht mehr als UB zu berücksichtigen (siehe § 850 c Abs. 4 ZPO) und das Gericht diesem Antrag mit großer Wahrscheinlichkeit entsprechen wird, bleiben also drei UB. Auf diesen Gerichtsbeschluss würde ich auch bestehen; leider scheint es immer noch TH zu geben, die entgegen der einschlägigen Rechtsprechung meinen, selbst über die Anzahl der UB bestimmen zu können.
Und dann sind nach Pfändungstabelle bei exakt 2000 € netto 37,03 € pfändbar. Die genaue Höhe vom tatsächlichen Netto kann man aus der Pfändungstabelle links im Menü ablesen.
Kindergeld ist unpfändbar, ebenso bestimmte Zuschläge.
Gespeichert
 

Daedalus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Also, es geht los...
« Antwort #2 am: 29. Mai 2014, 19:01:18 »

Hallo und vielen Dank für die Antwort! :) Je mehr ich mich damit befasse umso mehr kommt mir der Verdacht dass wir NICHT auf Gedeih und Verderb dem TH ausgeliefert sind. So wie ich das sehe, staffelt sich sein Honorar nach dem was ich an den Gläubigern zurückführe oder ist das falsch? Wenn dem denn so wäre, wird er sicherlich daran interessiert sein aus mir möglichst viel heraus zu stemmen. Laut Pfändungstabelle sieht es aber nicht sehr lukrativ für ihn aus und somit wären wir beim nächsten Thema: das Haus.
Die Restschuldsumme des Hauses übersteigt den Kaufpreis und den Wert des Hauses um ein Vielfaches. Sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wäre der Erlös vielleicht die Hälfte der Restschuldsumme. Wenn das Haus abgetreten werden würde, wären die ersten die ihr Geld wieder sehen wollen die Banken die uns die Finanzierung ermöglicht haben und selbst die würden nicht komplett bedient werden können. Hinzu kämen da noch so Geschichten wie Vorfälligkeitsentschädigungen etc. etc. und die Gläubiger hätten ihr Geld noch immer nicht, ich aber dafür umso mehr Schulden. Ob dies der TH denn auch so sieht, bleibt abzuwarten.
Wie sehen Sie das?
Das Auto das wir fahren ist 17 Jahre alt; es ist nicht finanziert, wir hatten es beim Kauf komplett bar bezahlt. Mein Arbeitsplatz ist sieben Kilometer von hier. Da wir jedoch mitten auf dem Land wohnen, kämen wir ohne Auto überhaupt nicht klar, schon gar nicht mit drei Kindern. Was denn für mich in dieser Hinsicht zumutbar?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Also, es geht los...
« Antwort #3 am: 29. Mai 2014, 22:28:24 »

Wenn das Haus über Gebühr belastet ist, kann der TH die Immobilie aus dem Insolvenzbeschlag freigeben. Dann müsste sich die Bank selbst kümmern, wie sie das Haus verwertet. Die Restschulden bleiben trotzdem Insolvenzforderungen und werden am Ende von der RSB erfasst.

Ein 17 Jahre altes Auto hat keinen wirklichen Wert mehr. Ich würde den TH bitten, das Fahrzeug freizugeben, da es keinen verwertbaren Gegenstand darstellt. Vielleicht besteht er auf einer Ablösezahlung, muss man abwarten.
Auch bei 7 Kilometern zur Arbeit kann das Fahrzeug unpfändbar sein. Wenn keine Möglichkeit besteht, mit öffentlichen Verkehrsmitteln rechtzeitig zur Arbeit und wieder zurück zu kommen, dann wäre das Fahrzeug dafür erforderlich. Auch stundenlanges Warten vor oder nach der Arbeit wegen öff. Verkehrsmittel kann die Unpfändbarkeit begründen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz