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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe  (Gelesen 3281 mal)

ich32

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hallo

im februar 2011 wurde das insoverfahren eröffnet.
ich sagte dies auch meinem ex vermieter.
aber nach februar wurden dann noch 2 mieten fällig da der ex-vermieter keinen meiner nachmieter aktzeptieren wollte und stellte mir obwohl im april ausgezogen 2 Warmmieten in rechnung :? unter anderem...er hat die forderung nicht angemeldet ...aber ich habe aber dem insoverwalter es mitgeteilt und dessen mahung dort hingesendet.nun kam aber ein anwaltsbrief ich soll zahlen.was kann ich jetzt machen? er  hat die forderung nicht geltend gemacht..und was ist mit dem offenen betrag nach insoeröffnung ? was kann er überhaupt geltend noch machen? und kann er voll  vollstrecken weil er die forderung nicht geltend gemacht hat? bitte um rat !!!danke!!!
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Achdujeh

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Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #1 am: 16. Juli 2011, 09:18:58 »

Wenn die Mietforderungen nach Insolvenzeröffnung grundsätzlich berechtigt waren, dann sind das sog. Neuschulden. Und somit stehen dem Vermieter diese Mieten zu und er kann auch vollstrecken, jedenfalls theoretisch. Da aber nach der Insolvenzeröffnung beim Schuldner nur pfändungsfreie Beträge verbleiben, wird er sich bis zur Restschuldbefreiung (oder wenn es schief läuft, bis zur Versagung derselben) mit seinen Vollstreckungen gedulden müssen, weil nichts zu pfänden da sein wird.

Die Neuforderungen haben mit der Insolvenz nichts zu tun und mussten deswegen auch nicht angemeldet werden. Die Insolvenz erfasst nur Schulden, die bis zur Eröffnung angefallen sind.

FG Achdujeh
« Letzte Änderung: 16. Juli 2011, 10:29:31 von Achdujeh »
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ich32

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Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #2 am: 16. Juli 2011, 10:57:22 »

Zitat
Die Neuforderungen haben mit der Insolvenz nichts zu tun und mussten deswegen auch nicht angemeldet werden. Die Insolvenz erfasst nur Schulden, die bis zur Eröffnung angefallen sind.

Ja aber das ist es ja gerade es gibt auch vor eröffnung offene Rechnung! deswegen frage ich mich ja was nun zutun ist ! Er kann ja nicht die schulden verlangen vor eröffnung??? :dntknw: er hat diese dem insoverwalter nicht gemeldet..es gibt auch nur eine komplettrechnung von Ihm !!! hoffe mir kann man folgen ????

er kann 2 kaltmieten fordern mehr nicht, normalerweise weil das ist das was nach eröffnung angefallen ist weil er keinen Nachmieter wollte !

er fordert aber warmmieten obwohl ich garnicht mehr dort gewohnt habe plus angefallene Miete + NK vor der Insoeröffnung !!!!! Hinzu kommt was auch seltsam ist das mein Vermieter den gleichen anwalt hat wie ich und dieser anwalt gerade 2 sachen für mich bearbeitet geht das überhaupt ???
« Letzte Änderung: 16. Juli 2011, 11:02:41 von ich32 »
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Insoman

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Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #3 am: 16. Juli 2011, 11:43:47 »

Zitat
er kann 2 kaltmieten fordern mehr nicht, normalerweise weil das ist das was nach eröffnung angefallen ist weil er keinen Nachmieter wollte !

er fordert aber warmmieten obwohl ich garnicht mehr dort gewohnt habe

...ob du dort gewohnt/ dich dort aufgehalten hast, ist mietrechtlich egal.
Er kann natürlich auch die angefallenen Betriebskosten abrechnen..
Zum Prüfungstermin im eröffneten Verfahren wird der Vermieter aufschlüsseln müssen, welche Forderungen nach der Eröffnung entstanden sind und welche davor.
Forderungen aus dem Zeitraum vor Eröffnung müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden..sonst kann er diesbezüglich keine Ansprüche gegen dich stellen.

Zitat
Hinzu kommt was auch seltsam ist das mein Vermieter den gleichen anwalt hat wie ich und dieser anwalt gerade 2 sachen für mich bearbeitet geht das überhaupt ???

Wenn der Anwalt in anderer Sache für dich tätig war oder ist, stellt dies kein Problem dar (nur in gleicher Sache darf er nicht):
Zitat
§ 43a BRAO (Bundesrechtsanwaltordnung)
Grundpflichten des Rechtsanwalts
(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.

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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Feuerwald

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Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #4 am: 16. Juli 2011, 13:29:24 »

"es gab zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Mietvertrag über eine persönliche Wohnung. "


Es gab Rückstände aus der Zeit vor Eröffnung  des Insolvenzverfahrens.
Es gab Mietforderungen aus der Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
 
Zu a) – es sind Insolvenzforderungen die nur nach der Vorschriften der Insolvenzforderung verfolgt werden dürfen

Zu b) kommt es wie immer darauf an, was genau passiert ist. Hat der Treuhänder dem Vermieter gegenüber erklärt, nicht in den Mietvertrag einzustehen (Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters  nach § 109 InsO)
oder sich sonstwie gegenüber dem Vermieter erklärt?

Falls ja oder falls nein, wäre es denkbar, dass es sich bei den  Mietforderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, um sog. „Masseverbindlichkeiten“ handelt (weil das Mietverhältnis ungekündigt weiter bestand) oder in den ersten drei Monaten um „Insolvenzforderungen“ handelt (weil der  Treuhänder den  Nichteintritt erklärt hat). 



§ 109 InsO - Schuldner als Mieter oder Pächter

(1) Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Kündigt der Verwalter nach Satz 1 oder gibt er die Erklärung nach Satz 2 ab, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder wegen der Folgen der Erklärung als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #5 am: 16. Juli 2011, 14:26:03 »

Also ich vermute mal, dass der Vermieter mit den vor Eröffnung entstandenen Mietschulden aufgerechnet hat mit der Mietkaution. Demzufolge ist eine Teilnahme am Insolvenzverfahren nicht zwingend notwendig als absonderungsberechtigter Gläubiger.

Die nach Insolvenzeröffnung entstandenen Forderungen macht er dann zu Recht auch außerhalb des Insolvenzverfahrens als Neugläubiger geltend.

Denke mal dass es so sein wird.  :wink:
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ich32

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Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #6 am: 17. Juli 2011, 01:02:20 »

kaution musste ich nicht zahlen...hatte die wohnung 4 jahre,,,in meiner gläubigerliste ist der vermieter auch nicht aufgeführt.

hätte der insoverwalter den vermieter egal ob kaution oder nicht anschreiben müssen???

ich hätte meinem ex-vermieter ja raten gezahlt wegen der rechnung nach eröffnung des verfahrens,hatte es auch angeboten,aaaaber dann habe ich gelesen das es verboten ist wegen übervorteilung anderer gläubiger...und ich hatte meinem insoverwalter die rechnung bzw mahnung auch bereits geschickt das der vermieter da noch nachträglich mit rein soll..dann hab ich wegen des verbots der übervorteilung die zahlung nicht begonnen.war das richtig?
gehört hab ich dann weiter nix mehr vom insoverwalter nach einreichung der komplettrechnung.. ..wie immer bei meinem verwalter..der kümmert sich um nix..wirklich...naja und dann kam nunb eben die rechnung vom anwalt...muss ich diesen eigentlich jetzt zahlen ?weil der vermieter ist doch selber schuld das er, obwohl ich es ihm zig mal gesagt habe, die forderung nicht angemeldet hat..?
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tomwr

Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #7 am: 17. Juli 2011, 14:10:21 »

Ja aber das ist es ja gerade es gibt auch vor eröffnung offene Rechnung! deswegen frage ich mich ja was nun zutun ist ! Er kann ja nicht die schulden verlangen vor eröffnung??? :dntknw: er hat diese dem insoverwalter nicht gemeldet..es gibt auch nur eine komplettrechnung von Ihm !!! hoffe mir kann man folgen ????

Jetzt dachte ich schon ich wäre zu blöd zum Lesen des Eingangspostings aber dann hast Du auch das hier oben angeführte geschrieben. Es ist schon bedenklich den Vermieter nicht in die Gläubigerliste aufzunehmen wenn offenbar vor Eröffnung offene Rechnungen da waren.  :whistle:


er fordert aber warmmieten obwohl ich garnicht mehr dort gewohnt habe

Das ist irrelevant weil die Warmmiete auch Nebenkosten beinhaltet, die auch zu zahlen sind. Im Übrigen gibt es für verbrauchsabhängige Kosten (Wasser und Heizung) ja eine Nebenkostenabrechnung die nur die verbrauchten Kosten (zzgl. eines Grundanteils) erhalten. Insofern sind natürlich Warmmieten zu zahlen auch wenn man nicht (mehr) dort wohnt.


Hinzu kommt was auch seltsam ist das mein Vermieter den gleichen anwalt hat wie ich und dieser anwalt gerade 2 sachen für mich bearbeitet geht das überhaupt ???

Das ist in der Tat bedenklich weil ein Anwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten darf nach der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung). Allerdings bezieht sich das auf die gleiche Rechtssache, also einen konkreten Streit über das Mietverhältnis. Solange Du den Anwalt in der Sache nicht beauftragt hast liegt aber wohl nur eine einseitige Beauftragung vor. Solltest Du ihm in der Sache einen Auftrag erteilen, müsste er das ablehnen.

Wenn es der "Hausanwalt" Deines Vermieters ist, wird er den Auftrag möglicherweise nicht ablehnen um diesen als Kunden nicht zu verprellen.
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ich32

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Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #8 am: 17. Juli 2011, 18:10:07 »

ich habe die offene forderung vom vermieter dem insolvenzverwalter mitgeteilt ! aber der vermieter hat weder was angemeldet bei dem verwalter noch weiss ich ob der insoverwalter ihn auch gesondert angeschrieben hat ! ich bekam jetzt einfach nochmal eine komplett rechnung die ich zahlen soll...aber da nun ja erwähnt wurde das er nur noch fordern kann was nach der eröffnung war , ist das ok für mich..aber ab wann kann ich die schulden bezahlen? er muss ja nachrangig anmelden die forderung und dann ist er ein gläubiger..und den darf ich doch dann nicht mit raten bedienen oder ? so hab ich es gelesen und das es nicht erlaubt ist... :gruebel:bei neuschulden kommt jetzt der gerichtsvollzieher 6 jahre nicht?
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Achdujeh

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Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #9 am: 17. Juli 2011, 18:19:02 »

aber ab wann kann ich die schulden bezahlen? er muss ja nachrangig anmelden die forderung und dann ist er ein gläubiger..und den darf ich doch dann nicht mit raten bedienen oder ? so hab ich es gelesen und das es nicht erlaubt ist...
Der Unsinn mit den verbotenen Zahlungen ist wohl nicht auszurotten und wird im Internet immer noch flott weiter verbreitet.

Aus deinem Unpfändbaren kannst du jederzeit Raten an deinen Vermieter zahlen.

FG Achdujeh
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tomwr

Re: Alter Vermieter und Insolvenzverfahren ...wichtig bitte hilfe
« Antwort #10 am: 18. Juli 2011, 18:07:53 »

bei neuschulden kommt jetzt der gerichtsvollzieher 6 jahre nicht?

Nein der kann bei Neuschulden jederzeit kommen. Vollstreckungsverbot gilt nur für Insolvenzforderungen, also die vor dem Eröffnungsantrag begründet wurden. Alle Forderungen die danach entstanden sind können von den Gläubigern (die dann keine Insolvenzgläubiger sondern Neugläubiger sind) munter vollstreckt werden. Das Gleiche dürfte auch für Doppelgläubiger gelten, die also den Status eines Insolvenzgläubigers und den eines Neugläubigers haben. Hier ist rein auf den Entstehungszeitpunkt der Forderung abzustellen (vor Insolvenzeröffnung oder danach).
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