Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: aisha02020 am 27. Januar 2008, 20:02:07

Titel: Altersvorsorge aus Zeit der Selbständigkeit
Beitrag von: aisha02020 am 27. Januar 2008, 20:02:07
Hallo!
Mein Mann war vor der Eröffnung unseres Insolvenzverfahrens ca. 9 Jahre selbständig in der Versicherungsbranche tätig. Da er in dieser Zeit nicht in die staatliche Rentenkasse eingezahlt hat, hat er verschiedene Versicherungen zur Altersvorsorge abgeschlossen bzw. auch abschließen müssen, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Inwiefern darf der Insolvenztreuhänder diese Versicherungen kündigen bzw. in die Insolvenzmasse aufnehmen? Schließlich sind diese Vorsorgeversicherungen ja wichtig und auch notwendig.
Vielen Dank im voraus.
Titel: Re: Altersvorsorge aus Zeit der Selbständigkeit
Beitrag von: paps am 27. Januar 2008, 21:10:14
Nun das hätte vor der Insolvenz geklärt werden müssen.

Wenn sie nicht nach 851c ZPO insolvenzsicher sind, werden Sie wohl verwertet werden.
Titel: Re: Altersvorsorge aus Zeit der Selbständigkeit
Beitrag von: Willi am 13. April 2008, 10:09:16
Hi,wollte doch mal fragen was mit der Altersvorsorge wird,denn set 2007 gibt es eine Gesetzesänderung mit Sicherheit nicht Rückwirkend.Haben die Vorgänger dann eben Pech gehabt??

Liebe Grüße
Titel: Re: Altersvorsorge aus Zeit der Selbständigkeit
Beitrag von: paps am 13. April 2008, 13:55:46
Die Altersvorsorge müßte vor Beantragung der Inso auf die Bedingungen  nach  §851c ZPO umgestellt werden.
Das Recht dazu ist ausdrücklich dort vermerkt.

Altersvorsorgen, die nicht den engen bedingungen entsprechen können weiter verwertet werden.