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Autor Thema: Altes Konto nicht fregegeben. Was passiert damit ?  (Gelesen 2494 mal)

Henning1967

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Altes Konto nicht fregegeben. Was passiert damit ?
« am: 30. November 2010, 05:56:19 »

Hi
Ich habe noch ein Konto bei einer Bank.
Vor 2 Jahren habe ich dann die Bank gewecheselt.
Weil ich umgezogen bin.
Dann wurde die Inso eröffnet.
Ich hatte dort 2 Konten. Eines
war 700 Euro im Minus und das andere 750 in Plus.
Mein TH fragte mich noch ob er das Konto freischalten sollte.
Ich habe das verneint.
Das neue Konto würde mir voll reichen, wenn er dieses freischaltet.
Nun habe ich 1 Jahr nichts gehöhrt von der Bank.

Was passiert eigentlich wenn ein Konto nicht vom TH freigeschaltet wird ?

Ich bekomme keine Kontoauszüge mehr und denn Online Zugang haben die mir gesperrt.
Info von der Bank ist nur das dieses Konto wegen der Inso gesperrt ist.

Ich habe etwas Angst das die mir noch die Bank-Gebühren seit der Inso reinknallen.

Gruss Henning

 
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Fallera

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Re: Altes Konto nicht fregegeben. Was passiert damit ?
« Antwort #1 am: 30. November 2010, 09:03:54 »

Großes Kontenwirrwarr!
Wieviele Konten existieren nun aktuell? 2 oder 3?
Wieviele Konten werden genutzt?

Solange das Konto nicht gekündigt ist, können selbstverständlich auch normale Gebühren anfallen!

Wenn das Konto nicht benötigt wird, würde ich es schnellstens Kündigen bzw. durch den IV kündigen lassen.
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Henning1967

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Re: Altes Konto nicht fregegeben. Was passiert damit ?
« Antwort #2 am: 30. November 2010, 17:18:05 »

Zitat
Großes Kontenwirrwarr!
Wieviele Konten existieren nun aktuell? 2 oder 3?
Wieviele Konten werden genutzt?

Also bei der Volksbank habe ich 2 Konten.
(Bei einer und der selben Bank 2 Konten)

Dann bin ich umgezogen und habe bei einer anderen Bank ein neues Konto
aufgemacht. Dieses Konto nutze ich nur . (Gehaltseingang)  

We
Zitat
nn das Konto nicht benötigt wird, würde ich es schnellstens Kündigen bzw. durch den IV kündigen lassen.

Danke das werde ich mal machen.
Also der TH soll mir das kündigen.

Ich werde ihn mal diese Woche ein Brief schreiben.

Gruss Henning
« Letzte Änderung: 30. November 2010, 17:20:36 von Henning1967 »
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tomwr

Re: Altes Konto nicht fregegeben. Was passiert damit ?
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2010, 00:36:09 »

Solange das Konto nicht gekündigt ist, können selbstverständlich auch normale Gebühren anfallen!

Wenn das Konto nicht benötigt wird, würde ich es schnellstens Kündigen bzw. durch den IV kündigen lassen.

Meiner Meinung nach ist eine Kündigung nicht notwendig, da nach §§ 115,116 InsO Geschäftsbesorgungsverträge (zu denen auch Giro oder Kontokorrentverträge zählen) automatisch mit Insolvenzeröffnung erlöschen. Gelegentlich wird die Meinung vertreten, dass durch das Verfügen des Kontoinhabers nach Insolvenzeröffnung ein neuer Vertrag mit dem kontoführenden Institut geschlossen werden kann, ebenso wie nach der Freigabe durch den IV / TH. Aber fakt ist, dass der Vertrag nicht mehr automatisch fortgeführt wird, demzufolge auch keine Gebühren anfallen können.

Siehe auch hier:
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/veroeff/_inso/insokonto.htm
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 00:43:31 von tomwr »
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Fallera

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Re: Altes Konto nicht fregegeben. Was passiert damit ?
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2010, 07:27:20 »

Die Verfahrenseröffnung aus Sicht der Bank
a) Neueröffnung eines Girokontos:
Aufgrund von § 116 InsO ist der Girovertrag zwischen dem Kunden und der Bank mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufzuheben. Es existiert für diesen Kunden somit nicht mehr die Möglichkeit, zu seinen Gunsten eingehende Gelder noch zu verbuchen. Der Insolvenzverwalter ist allerdings nicht dazu berechtigt, einen neuen Girovertrag zwischen der Bank und dem Kunden herbeizuführen. Die Weiterführung des Girokontos des Schuldners stellt den Abschluss eines neuen Girovertrages zwischen dem Treuhänder und dem Kreditinstitut dar.

Gerade in der Insolvenz ist Klarheit gleich Wahrheit! Gerade bei Punkten die dem Schuldner unnötige Botengänge bzw. Schreiben erspart!

Ich bleibe dabei! Konto kündigen, wenn es nicht benötigt wird und gut ist!

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 07:42:18 von Fallera »
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Pauli

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Re: Altes Konto nicht fregegeben. Was passiert damit ?
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2010, 09:17:13 »

Ich würde das Konto kündigen!
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Voba´s nicht regelmäßig
Schufaauszüge holen und somit vielleicht nicht über die Insolvenz
informiert sind!
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tomwr

Re: Altes Konto nicht fregegeben. Was passiert damit ?
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2010, 16:51:08 »


Ich bleibe dabei! Konto kündigen, wenn es nicht benötigt wird und gut ist!

Ich würde dann aber die Bank eher darauf aufmerksam machen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet ist und feststellen, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag laut §116 InsO mit Eröffnung des Verfahrens erloschen ist. Einer Kündigung im rechtlichen Sinne bedarf es dazu nicht. Im Gegenteil, man könnte meinen, dass bei Ausspruch einer Kündigung das einvernehmliche Fortbestehen bzw. Wiederaufleben eines neuen Vertrages für die Bank vermutbar wäre.

Ist auch eine Form von Wahrheit meiner Meinung nach klarer zu verstehen als eine Kündigung.
Wahrscheinlich wird es bei einer Kündigung nicht zu den Folgen einer Forführung (Gebührenpflicht) kommen - aber sicher ist sicher.

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