Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mcm am 09. Juni 2007, 14:55:25

Titel: am Tag der Insoeröffnung vom Gerichtsvollzieher Versicherung abgenommen
Beitrag von: mcm am 09. Juni 2007, 14:55:25
Hallo. Am 30.5.07 ist meine Inso eröffnet worden und am selben Tag hatte ich Termin beim Gerichtsvollzieher, um zu unterschreiben das ich nichts hab.
Da ich noch keine Post vom Gericht hatte, wußte ich an dem Tag noch nicht, das meine Inso eröffnet worden ist und habe das unterschrieben, weil der GV darauf bestanden hat, obwohl ich ihm das mit meinem Antrag erzählt habe.
Letzten Di, beim Termin mit meinem TH, sagte dieser zu mir, das der GV mir den Eid nicht mehr hätte abnehmen dürfen, weil die Inso zu dem Zeitpunkt schon eröffent wurde.
Da es sich um eine Leasinggesellschaft handelt, die ebenfalls von meiner Inso wußte, da sie ja vom SKM angeschrieben worden sind, und auf diese Weise doch noch versuchen wollte etwas von mir zu kriegen, fragte ich den TH wer denn jetzt für die Kosten des GV aufkommen würde, weil der mir den Eid ja schließlich nicht mehr abnehmen hätte dürfen, wäre ich nicht bereit die Kosten zu zahlen.
Mein TH hat mir dann gesagt, dass er die Kosten hierfür später abziehen würde.

Meine Frage nun:
Kann ich denn überhaupt nachvollziehen, ob er die Kosten wirklich abgezogen hat? Sicherlich bekomme ich doch keine Detailierte Rechnung nach den 6 Jahren oder?
Titel: Re: am Tag der Insoeröffnung vom Gerichtsvollzieher Versicherung abgenommen
Beitrag von: ThoFa am 09. Juni 2007, 22:57:00
Hallo,

as interesiieren Sie denn die Kosten ? Der Auftrag ist vor Insolvenzeröffnung vergeben wurden, also handelt es sich um eine Insolvenzforderung, von der Sie nach den 5 Jahren ohnehin befreit werden. Machen Sie sich doch keinen Kopf um solche Sachen.  :nono:

MfG

ThoFa