Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: beate202 am 04. März 2016, 16:33:38

Titel: Amtsgericht Düsseldorf Rechnung
Beitrag von: beate202 am 04. März 2016, 16:33:38
Hallo Leute habe heute einen Schock bekommen für meine Frau habe ich eine Rechnung vom Amtsgericht bekommen von 1200€.

In der Rechnung steht (Aufgrund einer Stundung nach §4a Inso zu zahlender Betrag.

Die Restschuld wurde uns vor Monaten beiden erteilt.

Ist da was schief gelaufen?

Titel: Re: Amtsgericht Düsseldorf Rechnung
Beitrag von: Wandervogel am 04. März 2016, 19:30:43
Warum sollte da was schiefgelaufen sein? Man wird vermuten dürfen, dass so wenig innerhalb des Abtretungszeitraumes an sog. Masse bzw. an Abtretungsbeträgen zusammenkam, dass nach der Endabrechung noch diese 1200 Euro an Gerichts- bzw. Verfahrenskosten offen geblieben sind. Und die möchte man nach Ablauf der Stundung eben haben.

Sollten die Voraussetzungen vom Einkommen her vorliegen, kann jetzt aber wiederum Stundung beantragt werdden. Und nach 4 Jahren weiterer Stundung werden diese Kosten dann gar nicht mehr eingetrieben.
Titel: Re: Amtsgericht Düsseldorf Rechnung
Beitrag von: waldi am 04. März 2016, 19:35:28
Zitat
für meine Frau habe ich eine Rechnung vom Amtsgericht bekommen
Wurde sie ans Gericht verkauft?  :cheesy:

Nein, jetzt mal im Ernst:
Ich nehme an, die Rechnung ist an die Ehefrau gerichtet.
Und ich nehme fernerhin einmal an, zu Beginn des Verfahrens hat sie einen Stundungsantrag gestellt.

Desweiteren bleibt zu vermuten, dass sie in den letzten sechs Jahren nur minimal oder vielleicht überhaupt keine pfändbaren Beträge erwirtschaftet hat.

Möglicherweise kann nun ein weiterer Stundungsantrag gestellt werden.
Dafür braucht's aber irgendwie nähere Informationen.

Titel: Re: Amtsgericht Düsseldorf Rechnung
Beitrag von: beate202 am 04. März 2016, 19:43:57
Das ist soweit richtig..Sie verdient 1400 Netto

Bei Ihr wurde gar nix gepfändet.

Wie stelle ich den Stundungsantrag oder soll ich den Betrag lieber in Raten abzahlen?

Bei mir wurde ein kleiner Betrag einbehalten aber ich habe noch keine Rechnug bekommen.

Wenn meine Frau einen Stundungsantrag stellt ist sie dann immer noch Negativ in der Schufa für die nächsten 4 Jahre?
Titel: Re: Amtsgericht Düsseldorf Rechnung
Beitrag von: Wandervogel am 04. März 2016, 21:21:51
Die Stundung hat nichts mit der Schufa zu tun. Nach Erteilung der RSB bleibt man aber noch mindestens 3 Jahre mit dem Makel RSB-Erteilung in der Schufa stehen. Erst am Ende des dritten vollen Jahres wird das gelöscht.

Titel: Re: Amtsgericht Düsseldorf Rechnung
Beitrag von: waldi am 05. März 2016, 09:05:59
Für einen (erfolgreichen) Stundungsantrag gelten andere Verdienstgrenzen als bei Pfändung.
Ein Versuch wäre es dennoch wert.
Auch Ratenzahlung muss beantragt werden.
Beides kann (vorläufig) formlos geschehen.
Titel: Re: Amtsgericht Düsseldorf Rechnung
Beitrag von: Wandervogel am 05. März 2016, 09:43:58
Das ist soweit richtig..Sie verdient 1400 Netto

Bei Ihr wurde gar nix gepfändet.

Wie stelle ich den Stundungsantrag oder soll ich den Betrag lieber in Raten abzahlen?
Nur mal so interessehalber. Warum wollen Sie den Stundungsantrag stellen, wenn es sich um Schulden Ihrer Frau handelt. Und wieso wollen Sie bezahlen, wenn Ihre Frau 1400 Euro Nettoeinkommen hat?

Ansonsten sehe ich es wie Waldi. Ob bei 1400 Euro Netto der Frau und bei zwei Einkommen in der Familie ein Stundungsantrag erfolgreich sein kann, müsste man abwarten. Möglicherweise ist eine Ratenzahlung eher sinnvoll. Aber sowas kann man auch direkt mit der Gerichtskasse abklären, die das Geld haben will.