Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wuschel1 am 20. November 2008, 17:40:53

Titel: Amtsgericht gleich Amtsgerich?
Beitrag von: wuschel1 am 20. November 2008, 17:40:53
hi,
mal eine frage zum Gerichtswesen in Deutschland.
mein TH reitet immer auf einem Urteil AG Essen rum, meine Inso wird aber von einem anderen AG bearbeitet.
inwiefern sind Urteile anderer AG gültig oder gibt es da keine unterscheidung?
Bedanke mich schon mal
lg

Titel: Re: Amtsgericht gleich Amtsgerich?
Beitrag von: paps am 20. November 2008, 21:13:48
Jedes Amtsgericht hat seine eigene Gerichtspraxis.

Jedoch, so wie sie als Schuldner auf Amtsgerichtsurteile in anderen Gerichtsbezirken verweisen können, kann es der IV/TH auch.
Bindend für das eigene Amtsgericht sind solche Entscheisdungen nicht.
Jedoch könnte sich auch ein weiteres AG einer einmal gefassten Entscheidung anschließen.
Titel: Re: Amtsgericht gleich Amtsgerich?
Beitrag von: wuschel1 am 21. November 2008, 15:49:49
Danke paps
werde nächsten Monat bestimmt erfahren was dabei rauskommt.
habe einen Brief vom AG bekommen indem noch eine nachträglich eingereichte und nicht geprüfte forderung aufgetaucht ist.
Da mein TH sich wegen der Lohnsteuer von 2006 nicht mehr gemeldet hat, gehe ich davon aus das das die summe ist.
wenn ich mehr weiss melde ich mich
lg