Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schwestermaja am 21. August 2009, 09:20:30

Titel: an wen wenden wenn Arbeitgeber falsch abrechnet?
Beitrag von: schwestermaja am 21. August 2009, 09:20:30
Hallo zusammen,

an wen müssen wir uns wenden wenn der Arbeitgeber meines Mannes (der Steuerberater von Ihm)falsch abrechnet.das heißt nur unseren Sohn als Unterhaltsberechtigt sieht und mich als ehefrau gar nicht berechnet.Haben ihm schon die bescheinigung zukommen lassen was ich an Elterngeld bekomm.das glaubt er nicht und nun will er noch bescheinigungen haben was ich vor der Geburt verdient habe.Das geht den doch gar nichts an oder?Unser TH ist da leider nicht sehr hilfreich.
Titel: Re: an wen wenden wenn Arbeitgeber falsch abrechnet?
Beitrag von: Feuerwald am 21. August 2009, 09:42:39
Das geht den doch gar nichts an oder?

-> so ist es. Es reicht der Nachweis der Eheschließung.  Über die Frage, ob Sie wegen eigenen Einkünften  zu berücksichtigen sind, entscheidet das Gericht auf Antrag des Treuhänders und nicht irgendein Steuerberater als Ersatzherrgott. Sie haben Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf Auszahlung.


Titel: Re: an wen wenden wenn Arbeitgeber falsch abrechnet?
Beitrag von: rookie am 21. August 2009, 14:29:26
Seit welchem Zeitraum hat der Arbeitgeber Dich nicht anerkannt ?


Es ist Sache des Arbeitgebers die Abtretung korrekt zu berechnen. Macht er das nicht ist er Deinem Mann gegenüber Schadensersatzpflichtig d.h er muss den zuviel abgeführten Betrag ersetzen.

Da kommt schon was zusammen denke ich....


PS. Den TH braucht ihr gar nicht fragen....Ansprechpartner ist der Arbeitgeber