Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Streuner44 am 03. Januar 2012, 20:19:21

Titel: Änderung der Steuerklassen in WVP
Beitrag von: Streuner44 am 03. Januar 2012, 20:19:21
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Meine WVP dauert noch bis Mai 2013. Seid Okt. 2010 habe ich Steuerklasse 5, meine Frau die 1.Dies ist meinem Insolvenzverwalter bekannt(bekommt ja monatlich die Lohnbescheinigung). Im Juni 2011 wurde ich Vater eines Sohnes, meine Frau ist det dem zu Haus und bezieht Elternzeitgeld. Alles berechnet aufgrund unserer Steuerklassen. Letzte Woche bekam ich die Aufforderung meines Insolvenzverw. umgehend meine Steuerklasse zu ändern, weil sonst die Beschäftigung aufgrund der hohen Steuerklasse vom Insolvenzgericht als nicht vollwertig angesehen wird(mit Androhung von negativen Folgen für das weitere Verfahren)
Wie soll ich mich verhalten ?
Titel: Re: Änderung der Steuerklassen in WVP
Beitrag von: Schuldenheini am 03. Januar 2012, 20:51:30
In 4 -4 ändern da Du einen höheren Steuerabzug hast und die Gläubiger ungünstig befriedigt werden weil logischerweise weniger zu pfänden ist.

Du solltest dem TH in Deinem eigenen Interesse Folge leisten   :coffee:

Im übrigen ist es sowieso nicht erlaubt auch in der WVP die Steuerklassen zu Ungunsten der Gläubiger zu wechseln. Ist mir schleierhaft wieso Dein TH das hat bis jetzt durchgehen lassn.
Titel: Re: Änderung der Steuerklassen in WVP
Beitrag von: elga am 03. Januar 2012, 21:03:23
wie kann deine frau denn steuerklasse 1 haben, die ist doch nur für alleinstehende. ihr habt bestimmt 5-3 ?
Titel: Re: Änderung der Steuerklassen in WVP
Beitrag von: Der_Alte am 04. Januar 2012, 09:12:16
Ich verstehe nicht wie man auf die Idee kommen kann, als Schuldner in der Wohlverhaltensphase Steuerklasse 5 zu wählen.
Das ist immer mit der Gefahr verbunden, dass auf Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung versagt wird. Steuerklasse 5 führt regelmäßig zu solch überhöhen Steuerabzügen, dass die Verkürzung des pfändbaren Anteils bis gegen Null geht und die Gläubigerbenachteiligung offenkundig ist. Das hat nichts mit einem vollwertigen Beschäftigungsverhältnis zu tun, sondern schlicht mit der unzulässigen Benachteiligung der Gläubiger.

Dem Hinweis des Treuhänders sollte unverzüglich nachgekommen werden. Dass sich der Wechsel in Steuerklasse 3 wegen der geringen Steuerlast ebenfalls nicht empfiehlt, ist offenkundig. Man muss den Gläubigern ja auch nicht zu viel geben. Deshalb ist Steuerklasse 4 die richtige Wahl.

Den Rest gibt es bei der Einkommensteuererstattung wieder.
Titel: Re: Änderung der Steuerklassen in WVP
Beitrag von: Streuner44 am 04. Januar 2012, 18:38:08
Vielen Dank für die aufschlusreiche Antwort!
Die SK5 wählte ich auf Rat des Rechtsanwaltes,der das Insolvensverfahrens beim Gericht beantragte.
Titel: Re: Änderung der Steuerklassen in WVP
Beitrag von: Schuldenheini am 04. Januar 2012, 18:43:48
@ Streuner

Dann sollte der Anwalt mal eine Auffrischung der Kenntnisse im Insolvenzrecht machen ..... :mad2: