Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 25. Oktober 2007, 08:35:07
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Ich befinde mich im eröffneteten Verbraucherinsolvenzverfahren. Meine Frage nun muss ich dem TH die Änderung meines Familienstandes mitteilen? Speziell in meinem Fall von dauernd getrennt lebend in geschieden.
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wenn sich dadurch bspw. der pfändbare Betrag ändert (Wegfall einer unterhaltspflichtigen Person), würde ich das mitteilen.
Gruss
Feuerwald
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Vielen Dank. Es ändert sich nichts. Kein Unterhalt - kein höherer Pfändungsbetrag weil Ex nicht auf der Lohnsteuerkarte war.
Ich werde es jedenfalls vorsichtshalber dem TH mitteilen.