Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 25. Oktober 2007, 08:35:07

Titel: Änderung Familienstand
Beitrag von: rubenspower am 25. Oktober 2007, 08:35:07
Ich befinde mich im eröffneteten Verbraucherinsolvenzverfahren. Meine Frage nun muss ich dem TH die Änderung meines Familienstandes mitteilen? Speziell in meinem Fall von dauernd getrennt lebend in geschieden.

Titel: Re: Änderung Familienstand
Beitrag von: Feuerwald am 25. Oktober 2007, 12:40:24

wenn sich dadurch bspw. der pfändbare Betrag ändert (Wegfall einer unterhaltspflichtigen Person), würde ich das mitteilen.

Gruss
Feuerwald


Titel: Re: Änderung Familienstand
Beitrag von: rubenspower am 25. Oktober 2007, 14:00:16
Vielen Dank. Es ändert sich nichts. Kein Unterhalt - kein höherer Pfändungsbetrag weil Ex nicht auf der Lohnsteuerkarte war.

Ich werde es jedenfalls vorsichtshalber dem TH mitteilen.