Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: futzi1 am 05. April 2013, 12:47:35

Titel: Änderung Regel-Insolvenzverfahren in Verbraucher-Insolvenzverfahren
Beitrag von: futzi1 am 05. April 2013, 12:47:35
Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Urteilen und Internetseiten
die sich mit der Umwandlung eines fälschlicherweise gegen eine Privatperson eröffneten Regel-Insolvenzverfahrens
und ein Verbraucher-Insolvenzverfahren beschäftigen.

Wer kann mir dazu weiterhelfen?

Grüss an alle ... Futzi

Titel: Re: Änderung Regel-Insolvenzverfahren in Verbraucher-Insolvenzverfahren
Beitrag von: Insokalle am 06. April 2013, 17:52:08
Normalerweise muss das Gericht vor Eröffnung die richtige Verfahrensart prüfen. Wird dennoch sozusagen das falsche Verfahren eröffnet, kann mE der Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss sofortige Beschwerde nach § 34 Abs. 2 InsO einlegen. Frist 2 Wochen, danach muss er wohl mit der falschen Verfahrensart leben.
Titel: Re: Änderung Regel-Insolvenzverfahren in Verbraucher-Insolvenzverfahren
Beitrag von: futzi1 am 06. April 2013, 18:20:58
Hallo Insokalle,

ist mir bekannt,
war aber nicht die Frage.

Das LG hat die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und stattdessen eine dubiose Anordnung verfügt:

"Die Beschwerden werden mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass die Insolvenzeröffnung im vereinfachten Verfahren erfolgt.
Dem Amtsgericht wird aufgetragen, die mit der Insolvenzeröffnung im vereinfachten Verfahren verbundenen Anordnungen zu treffen."

Mit ist völlig unklar was der Richter überhaupt will
(ausser eine Amtshaftung zu  verhindern ...):

das ursprünglich beschlossene Regelinsolvenzverfahren rückwirkend in ein vereinfachtes Verfahren ändern
oder ob nun ein vereinfachtes Verfahren neu eröffnet werden soll.

Laut BGH IX ZB 62/05 dürfte das eigentlich gar nicht gehen.

Ich suche deshalb weitere Infos dazu.