"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: änderungsgrenze verändern lassen  (Gelesen 1663 mal)

knut1981

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
änderungsgrenze verändern lassen
« am: 30. April 2010, 17:38:59 »

hallo..

mir steht demnächst aus arbeitstechnischen gründen  eine wechsel an.. ich muss für meinen arbeitsgeber, bei dem ich schon über 10 jahre arbeite den lkw führerscheinmachen, da er am ende des jahres andere fahrzeuge bekommt die mit der klasse B nicht mehr gefahren werden können / dürfen.

Da ich in der Insolvenz bin, habe ich gedacht das ich mich bei gericht oder insolvenzbtreuer auf paragraph 850 f der ZPO berufe in dem steht ja folgende

"§ 850f Änderung des unpfändbaren Betrages
(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn

a)
    der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz (zu § 850c) der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Elften Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist,
b)
    besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen oder

c)
    der besondere Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners, insbesondere die Zahl der Unterhaltsberechtigten, dies erfordern
"
Zitat ende. Also  C für mich in frage..

Wer kann mir das ob die chance dafür gut stehen und bei wem ich das am besten machen? nicht das sich jemand hintergangen fühlt...

Oder sollte ich mich direkt ans arbeitsamt wenden? das die mir den evtl zahlen damit ich weiterhion arbeiten gehen kann und etwas für mein schuldenabbau tun kann

Liebe grüsse
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: änderungsgrenze verändern lassen
« Antwort #1 am: 30. April 2010, 20:12:39 »

Wieso müssen Sie den FüS privat bezahlen?

Wäre es nicht Sache des Arbeitgebers, diesen zu zahlen, wenn er veränderte Bedingungen für die Erfüllung des Arbeistvertrages schafft?

Mit einem Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages werden sie wenig Chancen auf Erfolg haben.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: änderungsgrenze verändern lassen
« Antwort #2 am: 30. April 2010, 21:21:50 »

Hallo,

wenn Sie einen Antrag stellen, dann ans Gericht. Ganz sooo schlecht wie Paps sehe ich die Chancen nicht. Und versuchen kann man es ja. Zudem würde ich durchaus auch mal bei der Arbeitsagentur nachfragen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

knut1981

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: änderungsgrenze verändern lassen
« Antwort #3 am: 01. Mai 2010, 08:58:05 »

Mein Abteilungsleiter hat direkt NEIN gesagt.. am 5.5 habe ich termin bei der Arbeittsagentur.. betriebsrat habe ich schon angefragt,, die hat wohl mit dem geschäftsführer geredet und der will jetzt mal schauen wer noch betroffen ist und sich dann melden
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz