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Autor Thema: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)  (Gelesen 2955 mal)

destiny1977

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androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« am: 04. März 2010, 14:58:47 »

huhu.......ich hatte schonmal ein thema hier worin ich um beratung bat. damals hatte ich noch haus, auto und ne menge schulden.

heute ist das auto verkauft, das haus steht leer und wird wohl bald verkauft bzw versteigert. sind vor 2 wochen umgezogen zur miete und sobald das haus verkauft ist gehts schnurr gerade aus in die insolvenz.

nun sind ja monate vergangen seit meiner ersten meldung hier. stand der dinge ist, das der erste gerichtsvollzieher termin da ist und auch sonst die üblichen mahnwellen, inkassos etc was halt mit dran hängt wenn man nix mehr zahlt.

eine sache ist aber gerade aktuell die mich etwas beschäfftigt. ich schulde der letzten gemeinde ein halbes jahr grundsteuern und müllgebühren. die meldeten sich nun bei mir und mahnten nochmals an mit der androhung wie üblich. ein punkt ist aber neu dabei undzwas die stilllegung meines fahrzeugs per kralle.

meine frage nun.....das fahrzeug welches ich zur zeit fahre ist nicht meines. ein freund hat ihn uns zur verfügung gestellt. ich hab ihn versichert.
angemeldet und besitzer ist aber mein freund. können die mir SEIN fahrzeug stilllegen nur weil es auf meinem parkplatz steht?
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KSC

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Re: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« Antwort #1 am: 04. März 2010, 15:35:40 »

Normalerweiße nicht, kann ich mir nicht vorstellen.  :coffee:
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paps

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Re: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« Antwort #2 am: 04. März 2010, 19:32:25 »

Nein, wenn Halter und Schuldner nicht identisch sind.
Aber Ihr Freund könnte im Falle des Falles eine Drittwiderspruchsklage einreichen und die Kralle wäre wieder ab.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

destiny1977

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Re: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« Antwort #3 am: 04. März 2010, 21:12:42 »

lieben dank euch beiden.  so ist es paps. ich schuldner und nutzer des kfz. mein freund ist besitzer (kaufvertrag und zulassung) und nicht schuldner.

kann nun beruhigt schlafen :juchu:
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KSC

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Re: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« Antwort #4 am: 04. März 2010, 21:18:12 »

 :respekt: :lollol: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu:
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