"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)  (Gelesen 2966 mal)

destiny1977

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37
androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« am: 04. März 2010, 14:58:47 »

huhu.......ich hatte schonmal ein thema hier worin ich um beratung bat. damals hatte ich noch haus, auto und ne menge schulden.

heute ist das auto verkauft, das haus steht leer und wird wohl bald verkauft bzw versteigert. sind vor 2 wochen umgezogen zur miete und sobald das haus verkauft ist gehts schnurr gerade aus in die insolvenz.

nun sind ja monate vergangen seit meiner ersten meldung hier. stand der dinge ist, das der erste gerichtsvollzieher termin da ist und auch sonst die üblichen mahnwellen, inkassos etc was halt mit dran hängt wenn man nix mehr zahlt.

eine sache ist aber gerade aktuell die mich etwas beschäfftigt. ich schulde der letzten gemeinde ein halbes jahr grundsteuern und müllgebühren. die meldeten sich nun bei mir und mahnten nochmals an mit der androhung wie üblich. ein punkt ist aber neu dabei undzwas die stilllegung meines fahrzeugs per kralle.

meine frage nun.....das fahrzeug welches ich zur zeit fahre ist nicht meines. ein freund hat ihn uns zur verfügung gestellt. ich hab ihn versichert.
angemeldet und besitzer ist aber mein freund. können die mir SEIN fahrzeug stilllegen nur weil es auf meinem parkplatz steht?
Gespeichert
 

KSC

  • Gast
Re: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« Antwort #1 am: 04. März 2010, 15:35:40 »

Normalerweiße nicht, kann ich mir nicht vorstellen.  :coffee:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« Antwort #2 am: 04. März 2010, 19:32:25 »

Nein, wenn Halter und Schuldner nicht identisch sind.
Aber Ihr Freund könnte im Falle des Falles eine Drittwiderspruchsklage einreichen und die Kralle wäre wieder ab.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

destiny1977

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37
Re: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« Antwort #3 am: 04. März 2010, 21:12:42 »

lieben dank euch beiden.  so ist es paps. ich schuldner und nutzer des kfz. mein freund ist besitzer (kaufvertrag und zulassung) und nicht schuldner.

kann nun beruhigt schlafen :juchu:
Gespeichert
 

KSC

  • Gast
Re: androhung fahrzeugkralle (geliehendes auto)
« Antwort #4 am: 04. März 2010, 21:18:12 »

 :respekt: :lollol: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz