Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kuschelnd am 15. Februar 2012, 22:14:24

Titel: Angabe der Privatinsolvenz bei neuem Vermieter bzw. Makler ???
Beitrag von: Kuschelnd am 15. Februar 2012, 22:14:24
Hallo, habe eine wichtige Frage :

Ich habe vor 2 Jahren Privatinsolvenz angemeldet und befinde mich mittlererweile in der Wohlverhaltensperiode,
sprich zahle einen pfändbaren Betrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, danach erfolgt hoffentlich die
Restschuldbefreiung.

Jetzt will ich mir eine kleinere Wohnung suchen, teils auch durch den Makler.

Muss ich dem Makler bzw. dem neuem Vermieter von meiner Insolvenz erzählen ???
===================================================================

Das verringert natürlich meine Chancen eine Wohnung zu bekommen ( bereits erlebt )

Mein jetziger Vermieter hat es von jemanden anderen erfahren, und hat mir gesagt das ich Ihn betragen hätte
und er mir sofort fristlos kündigen könnte, was er aber nicht gemacht hat.

Weiß nicht so recht wie ich mich jetzt bei meiner Wohnungssuche verhalten soll.

Wäre um dringende Informationen sehr dankbar.

Vielen Dank schon jetzt im voraus.


Titel: Re: Angabe der Privatinsolvenz bei neuem Vermieter bzw. Makler ???
Beitrag von: wiwo am 16. Februar 2012, 09:10:22
Hallo Kuschelnd,

Mein jetziger Vermieter hat es von jemanden anderen erfahren, und hat mir gesagt das ich Ihn betragen hätte
und er mir sofort fristlos kündigen könnte, was er aber nicht gemacht hat.

Das Gefasel Ihres Vermieters von Betrug ist absoluter Blödsinn. Hätte Ihr Vermieter vorab eine Info bzgl. Insolvenz von Ihnen gefordert und Sie hätten diese verschwiegen hätten Sie ihn lediglich belogen. Solange Ihre Mietzahlung regelmäßig erfolgt geht den Vermieter Ihre finanzielle Situation überhaupt nichts an.

Eine ähnliche Situation wie Ihre wurde auch hier besprochen:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Privatinsolvenz-Vermieterbenachrichtigung-7699.html