Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nsolventer am 01. Dezember 2009, 16:10:45

Titel: Angaben in der Gläubigerliste, Adressen und Forderungsbeträge
Beitrag von: nsolventer am 01. Dezember 2009, 16:10:45
Ich habe ein neues Schreiben vom AG bekommen mit Auskünften.

Da ist die Frage nach Schulden aus Arbeitsverhältnissen. Die gibt es, soll ich da einfach nur den Bruttolohn angeben der noch ausstehend ist ? Dieser wurde nach dem Insolvenzantrag einem Gläubiger durch das Arbeitsgericht zugesprochen. Ist die Höhe der Sozialabgaben und Lohnsteuer dann nicht abhängig vom tatsächlich ausbezahlten Lohn ? Nach dem Urteil wurde der Mitarbeiter unwiderruflich freigestellt, nach teilweiser Rechtsprechung unterliegt das gezahlte Entgelt dann ggf. nicht der Sozialversicherungspflicht.
 :gruebel:

Es wurde eine vollständige Gläubigerliste angefordert, ich soll die Einträge für gleiche Gläubiger zusammenfassen und keine Postfachadressen angeben. Welchen Betrag gebe ich beim Gläubiger an, nur die Hauptforderung oder auch aufgelaufenen Zinsen und Inkassokosten ? Wenn ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt die Forderung eintreibt, soll ich dann die Originaladresse des Gläubigers angeben oder das Inkassounternehmen oder den Prozessbevollmächtigten ?

Immer diese Unklarheiten in amtlichen Formularen.  :fuchsteufelswild: