"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Angenommener Schuldenbereinigungsplan  (Gelesen 1945 mal)

gigacrazy

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Angenommener Schuldenbereinigungsplan
« am: 02. Oktober 2013, 16:33:23 »

Hallo Freunde!

Nach endlosem Warten kann ich die frohe Botschaft verkünden das der Gerichtliche Schuldenbereinigungsplan als angenommen gilt weil die Gläubiger mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt haben. Doch meine Freude ist etwas getrübt, da ich aus dem gerichtlichen Beschluss nicht erkennen kann wann das ganze jetzt endlich losgehen soll. Ich habe nämlich noch eine Pfändung auf mein Konto liegen und mein Konto bereits vor Monaten in ein P-Konto umgewandelt. Ich möchte es auch wieder in ein normales Konto umwandeln. Dies geht aber nur wenn ich Vollstreckungsschutz habe das mit beginn des Schuldenbereinigungsplans eigentlich erfolgen sollte. Wie soll es jetzt weitergehen? Hat jemand damit Erfahrung gemacht?
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Angenommener Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2013, 10:48:48 »

Was steht im Plan dazu?
Ggf. Gericht fragen oder Berater, der den Plan erstellt hat.
Gespeichert
 

gigacrazy

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Angenommener Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2013, 11:23:48 »

Ich habe keine Ahnung was da drin steht. Habe damals nur eine Ausfertigung von der Schuldenberatungsstelle für das Gericht bekommen.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Angenommener Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2013, 11:46:32 »

Wenn die amtlichen Vordrucke für die Verbraucherinsolvenz verwendet wurden, steht da ganz genau drin, ab wann die Zahlungen zu leisten sind.

Anlage 7A   - Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren

Zahlungsweise monatlich zum  ....
Beginn der Zahlungen ...

„In Verbindung mit den ergänzenden Regelungen gemäß Anlage 7 B biete ich den im Plan genannten Gläubigern  zur angemessenen und endgültigen Bereinigung meiner Schulden die folgende Regelung an:“

Anlage 7 B - Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren
Besonderer Teil - Ergänzende Regelungen -


§ 305 InsO Abs. 1 Nr. 4 InsO ... einen Schuldenbereinigungsplan; dieser kann alle Regelungen enthalten, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen; in den Plan ist aufzunehmen, ob und inwieweit Bürgschaften, Pfandrechte und andere Sicherheiten der Gläubiger vom Plan berührt werden sollen.

Wenn in Anlage 7B nichts bzgl. der ausgebrachten Kontopfändung steht, dürfte das Pfandrecht weiter wirken.

Zweckmäßig wäre es den Gläubiger mit Verweis auf den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan um Rücknahme der Kontopfändung zu ersuchen.

Alternativ: Neues Konto bei anderer Bank einrichten.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz