Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Maus1985 am 24. Oktober 2011, 14:22:22

Titel: Angst Bewerbungspflicht Arbeitsamt Gläubiger
Beitrag von: Maus1985 am 24. Oktober 2011, 14:22:22
Hallo zusammen ich bin der Wohlverhaltensperiode seit nun gut einem Jahr. Ich war zuvor als Callenter Agent auf 35 Stunden wöchentlich beschäftigt und habe bis zu letzt nicht alle Termine beim Arbeitsamt eingéhalten, muss mich ja um eine Vollzeitstelle 40 Stunden bemühen. Durch mein 35 Stunden Jon hoher flexibilität, Überstunden und 60 Km entfernung zu meiner alten Arbeit was 2 Std Fahrtzeit täglich bedeuteute habe ich auch nicht immer alle Termine abgesagt. Bzw habe ganz vergessen diese abzusagen.... habe aber keinerlei zuschüsse vom arbeitsamt bekommen.

Jetzt habe ich seit 2 monaten eine neue stelle vollzeit 42 std. sprich sogar noch 2 stunden mehr wie gefordert meine sachbearbeiterin drohte mir jetzt damit mich beim iv und dem gericht anzuschwärzen und das obwohl ich 20 bewerbungen monatlich geschrieben habe..

frage mich hier wie weit sie damit kommen, das arbeitsamt ist gläubiger kann mir die restschuldbefreiung versagt werden???

bitte ich habe solche angst....
Titel: Re: Angst Bewerbungspflicht Arbeitsamt Gläubiger
Beitrag von: Fallera am 24. Oktober 2011, 15:03:03
Jetzt habe ich seit 2 monaten eine neue stelle vollzeit 42 std. sprich sogar noch 2 stunden mehr wie gefordert meine sachbearbeiterin drohte mir jetzt damit mich beim iv und dem gericht anzuschwärzen und das obwohl ich 20 bewerbungen monatlich geschrieben habe..

Verstehe das Problem nicht ganz? Sie haben einen Vollzeitjob und auch davor schon 35h gearbeitet?
Damit kommen Sie doch Ihrer Erwerbsobliegenheit nach? What´s the problem?
Titel: Re: Angst Bewerbungspflicht Arbeitsamt Gläubiger
Beitrag von: paps am 24. Oktober 2011, 18:30:12
Wenn Sie die Bemühungen nachweisen können, und letztlich müssen Sie sich ja bemüht haben, sonst gäbe es keinen neuen Job, sind das nur Drohungen.
Das Melden beim AA wird nur relevant, wenn Sie Leistungen beziehen.
Ohne Leistungsbezug, können Sie mit ihren eigenen Mitteln einen neuen Job suchen.