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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!  (Gelesen 5467 mal)

Hauswirtschafterin40

  • Gast
Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« am: 02. Juni 2010, 20:24:38 »

Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe ein bißchen Mut zu bekommen.

Mir steht die Verbraucherinsolvenz ins Haus. Habe aus Blödheit einen Kredit für meinen Ex-Mann aufgenommen,
Arbeit weg, Ehe kaputt, die Schulden sind mir geblieben, etwa 29.000€. Naja, aus Fehlern lernt man.
Meine Geschichte: Habe zwei Kinder 17 und 19 Jahre alt, die Große lebt alleine, die Kleine bei Ihrem Vater.
Ich stecke in einer Umschulung und erhalte ALGI 792,60€, zusätzlich verdiene ich mir mit einem Nebengewerbe, dass seit 2007 läuft
und wegen der Umschulung zum Nebengewerbe umgemeldet wurde, das erlaubt
zusätzliche Geld 213,68€. Meine Kinder bekommen beide Unterhalt überwiesen. Das Geld ist knapp, aber ich habe mich mit arrangiert,
viele unnötige Dinge abgeschafft, Versicherungen gekündigt etc.
Meine Angst:   :neutral:
1.Wird mir der Insolvenzverwalter die Wohnung kündigen? Kostet 555€ warm, inkl. Strom und die Nebenkosten werden auch noch gesenkt,
sagen die Vermieter. Müssen die Jahresabrechnung abwarten.
2. Mein Auto brauche ich um zu meinen Kunden zu kommen, meine Praktikum hat Arbeitszeiten von frühmorgens bis spätabends.
Auch nach der Umschulung, werde ich Spätschichten haben. Pkw ist 8 Jahre. Und meine Kinder? Wie soll ich die abholen, wenn sie mich besuchen wollen?
3. Wenn das Konto gesperrt ist, wird der IV die Miete, den Unterhalt für die Kinder rechtzeitig überweisen? Was ist mit denen, die eine Einzugermächtigung haben?
4. Ist das Konto zu, wovon soll ich leben? Habe sowieso nur 150 - 200€ im Monat frei und damit muss alles gedeckt sein. Wie lange ist das Konto zu?
5. Wie sieht es mit der Pfändungstabelle aus? Da ich ja Auflagen von der Arge haben, was mein Einkommen betrifft,
komme ich nicht mal in die Nähe der Tabelle. Beide Kinder gehen jetzt in die Ausbildung, heißt das, wenn mein Umschulung nächstes Jahr fertig ist,
dass dann erst ab 1300€ netto gepfändet werden darf? Welche Tabelle gilt für mich? Arge oder Inso?
6. Wird der IV das Gewerbe abmelden? Damit decke ich den Kindesunterhalt ab!
7. Habe mal gelesen, dass ich mit meinem Freibetrag machen kann, was ich will. Ist das so richtig? Meine Fixkosten wären dann gedeckt und der Unterhalt der Kinder sicher.+
8. Habe schon immer ein Guthabenkonto. Was bringt mir ein P-Konto?

Viele Fragen und keine Antworten. Könnt Ihr mir helfen? :dntknw:
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meanmachine

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #1 am: 02. Juni 2010, 22:05:15 »

 :hi:
Moin,
Willkommen im Club!
Keine Angst vor dem IV bzw. TH,sind halt auch nur Menschen die Ihren Job machen.
1. Nein
2.Muss du abwarten,wahrscheinlich zur Masse,mit Treuhänder erörtern.von Fall zu Fall    verschieden
3.Kontosperre von Bank erst nach Eröffnung des Insoverfahrens ist in 2-3 Tagen wieder frei.
   Kein Lastschrifteneinzug mehr zulassen!!!!!!!!!
   6 Monate vor Insoeröffnung alles nur noch Überweisen,Miete,Strom u etc.
   Lastschriften kann der TH zurückholen und du musst die nochmal zahlen.
4.Sieh zu das dein Konto bei Eröffnung Inso nur geringes Guthaben hat
   Wenn Eröffnet wird,siehst du im Internet.
5.Was für Auflagen hast du?Dir bleiben in jedem Fall ca,990,00€
6.Nein
7.Über das pfändungsfreie Einkommen kannst du verfügen.
8.Es könnte bis zur Eröffnung zu Kontopfändungen kommen.Davor kannst du dich durch das P-Konto schützen.
Warst du schon bei der Schuldnerberatung bzw. beim RA?
Die Frage die sich mir stellt ist ob Regelinsolvenz o Verbraucherinsolvenz beantragt werden muss?

Ich hoffe dir erstmal ein bisserl geholfen zu haben
Drück dir die Daumen
gruss
mean........
« Letzte Änderung: 02. Juni 2010, 22:37:38 von meanmachine »
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Hauswirtschafterin40

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #2 am: 02. Juni 2010, 22:36:48 »

Danke meanmachine für Deine Antworten :wink:

3. Dann muss ich den Insolvenzantrag noch hinauszögern, damit er nichts mehr zurückholen kann.
4. Mehr wie geringes Guthaben bekomme ich gar nicht hin :sad: Hast Du da einen Link?
5. Das ich zu meinem ALGI nur 214€ aus dem Nebengewerbe dazu verdienen darf - bei 30%iger Pauschalversteuerung. Werden die Kinder in der Pfändungstabelle nicht berücksichtigt?     Dann würde doch auch meine Pfändungsgrenze steigen. Was ist mit Wohngeld und Fahrtkosten von der Arge?
8. Also wäre es sinnvoll den 01.07.2010 abzuwarten, dann gibt es dieses Konto....

Weiß noch nicht, ob ich jetzt beruhigter bin, aber etwas schlauer :thumbup:
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meanmachine

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #3 am: 02. Juni 2010, 22:39:36 »

 :hi:
Wie weit bist du im Verfahren?
Antrag fertig?
« Letzte Änderung: 02. Juni 2010, 22:43:02 von meanmachine »
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Hauswirtschafterin40

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #4 am: 02. Juni 2010, 22:46:40 »

Meine Anwältin wartet auf meine Entscheidung. Wir streiten schon seit einiger Zeit mit dieser Bank wegen der Zahlungen.
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meanmachine

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #5 am: 02. Juni 2010, 23:05:20 »

 :hi:
Moin,
Hast also noch keinen Antrag gestellt!
3.Wenn es geht ja.Sprech das mal mit deiner Anwältin durch.Da würdest du ja in eine übele Lage kommen.Verstehe ich nicht,das die dir das nicht gesagt hat!!!!!!!!Unverantwortlich!!!!!
4.www.insolvenzbekanntmachungen.de
5.Stell die Frage mal seperat im Forum.kann ich dir nicht beantworten.
8.Manche Banken stellen schon jetzt um,frag mal deine Bank.Wenn Titel o EV vorliegt macht es Sinn und du brauchst keine Angst zu haben.

Gruss
mean........
« Letzte Änderung: 02. Juni 2010, 23:06:58 von meanmachine »
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Hauswirtschafterin40

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #6 am: 02. Juni 2010, 23:19:24 »

Danke mean....
Du hast mir sehr geholfen :thumbup:
Werde mit meiner Anwältin reden und die Insolvenz rausziehen,
im schlimmsten Fall werde ich eine EV abgeben müssen
und die kommt so oder so.
Aber bis das soweit ist, habe ich dieses P-Konto.
Ich hoffe, Du kannst hier noch vielen helfen,
danke nochmal :wink:

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Fallera

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #7 am: 03. Juni 2010, 00:14:29 »

Guten Abend,

2. Ein 8 Jahre altes Auto pfändet kein TH auf diesem Planeten! Das darfst Du auf jeden Fall behalten zumal Du es für die Arbeit benötigst!
5. Mit 2 Unterhaltspflichtigen Kindern wird dir bei deinem einkommen nichts gepfändet vom TH.

Wenn Du schon weisst, dass es auf eine Insolvenz hinausführen wird, kann eine Verzögerung böse folgen haben!
Gemäp § 290 inso kann dir aus diesem Grund sogar die RSB versagt werden! Also Vorsicht!! Ich würde dringenst davon abraten!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Hauswirtschafterin40

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #8 am: 03. Juni 2010, 01:13:27 »

@ Fallera

Hallo,
danke, dass Du Dir die Zeit genommen hat, meinen Eintrag zu lesen.
Habe Bedenken, dass der IV die Kontolastschriften zurückbucht
und ich sie nochmal bezahlen muss.
Von was denn? :dntknw:
Und ich wollte erst noch ein P-Konto eröffnen...
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Hauswirtschafterin40

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #9 am: 03. Juni 2010, 01:16:52 »

@Fallera

Habe es gelesen §290 Abs. 4, danke für den Hinweis.
Kannst Du mir zu den Rückbuchungen etwas sagen?
Und zu dem P-Konto, macht das Sinn? :gruebel:
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Feuerwald

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #10 am: 03. Juni 2010, 01:22:41 »

Mir steht die Verbraucherinsolvenz ins Haus. Habe aus Blödheit einen Kredit für meinen Ex-Mann aufgenommen,

- nein, Sie haben ein Gewerbe, das wird eher eine Regelinsolvenz. Was meint Ihre Anwältin dazu?


1.Wird mir der Insolvenzverwalter die Wohnung kündigen?

- nein. Aber sich nach §109 Inso erklären.


2. Mein Auto brauche ich um zu meinen Kunden zu kommen, meine Praktikum hat Arbeitszeiten von frühmorgens bis spätabends.

- kann Diskussionen geben. Finanziert ? Leasing? Bezahlt ? Wert?


3. Wenn das Konto gesperrt ist, wird der IV die Miete, den Unterhalt für die Kinder rechtzeitig überweisen? Was ist mit denen, die eine Einzugermächtigung haben?

- Konto wird i.d.R. vom IBV schnell freigegeben.


5. Wie sieht es mit der Pfändungstabelle aus? Da ich ja Auflagen von der Arge haben, was mein Einkommen betrifft, komme ich nicht mal in die Nähe der Tabelle. Beide Kinder gehen jetzt in die Ausbildung, heißt das, wenn mein Umschulung nächstes Jahr fertig ist,dass dann erst ab 1300€ netto gepfändet werden darf? Welche Tabelle gilt für mich? Arge oder Inso?

- das ist nen Thema für sich. Vermutlich eh alles unpfändbar.


6. Wird der IV das Gewerbe abmelden?

- Im Bestfall Feigabe.


8. Habe schon immer ein Guthabenkonto. Was bringt mir ein P-Konto?

- kann nicht schaden, nach Eröffnung aber nicht mehr nötig.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

meanmachine

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #11 am: 03. Juni 2010, 02:53:54 »

@Fallera

2. Ein 8 Jahre altes Auto pfändet kein TH auf diesem Planeten! Das darfst Du auf jeden Fall behalten zumal Du es für die Arbeit benötigst!

Der pfändet nicht,der schlägt den Wert zur Masse und du kannst es aus der Masse freikaufen.So geschehen bei meinem TH,durfte das 16!!!!!! Jahre alte Auto für 150€ freikaufen.
Ist schon toll was bei manchen THs abgeht!
« Letzte Änderung: 03. Juni 2010, 03:12:59 von meanmachine »
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Tom2010

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #12 am: 03. Juni 2010, 07:25:01 »

Immer mit der Ruhe....   Lass die Bank noch zappeln! Halte Sie noch ein wenig hin...  :coffee:

Zuallererst einmal:
Hast Du noch ein Girokonto bei der Bank, wo Du die Schulden hast? Dann sofort ein Guthabengeführtes Konto (ohne Dispo!) bei einer anderen Bank einrichten (...am besten Sparkasse) und das alte Girokonto kündigen.
Dann rufst Du - als nächstes - bei einer Schuldnerberatung an (Diakonie oder Caritas, die stehen im Örtlichen Telefonbuch deiner Stadt) und vereinbare mal einen Beratungstermin. Kann je nach Wohnort aber etwas dauern, bis Du einen Termin hast. Ich hatte z.B. nach  6 Wochen bereits einen Termin bei der Diakonie erhalten. Die ganze Beratung ist übrigens bei der Diakonie oder Caritas kostenlos.
Hast Du den Termin, nimm ALLE deine Unterlagen schon mal mit. (Insolvenz Aktenordner anlegen!)
Am besten kopierst Du jetzt schon mal sämtliche Verträge (auch Kontoauszüge der letzten 3 Monate!) die Du hast und heftest die in dem Ordner ab.(Für die Schuldnerberatung)
Die Formulare, die Du zur Verbraucherinsolvenz benötigst, kannst Du dir hier kostenlos herunterladen:

http://www.bmj.bund.de/files/-/293/Vordrucke.pdf

Alle Lastschrifteinziehungsaufträge die noch laufen, sofort schriftlich ( per E-Brief (Rückschein!) oder Fax (Sendebericht!) oder Mail (Auf PC abspeichern!) ) widerrufen und als Dauerauftrag bei deiner neuen (!) Bank einrichten.
Übrigens hat mein TH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, mein Bankkonto nach 2 Tagen wieder freigegeben.  :respekt:
Ich weiss, dass es TH's gibt, die Lastschriften zurückholen... Aber lass Dich hier im Forum nicht verrückt machen.
Einem Insolvenzverwalter nützt es überhaupt nix, wenn er dir den Boden unter den Füßen wegzieht und Du neue Schulden hast.
Er muss sich nämlich diesbezüglich auch gegenüber den Gläubigern und dem Insolvenzgericht rechtfertigen. Also, no Panic!
Ausserdem werden diejenigen, wo der TH die Lastschriften zurückholt, als Gläubiger hintendran gestellt. Und es darf dir kein Nachteil durch die Lastschriftrückholung entstehen. (z.B.: Wohnung kündigen, usw.)
Dann solltest Du noch bei der Schufa (www.schufa.de) eine Auskunft einholen und das alles ausdrucken und in den Inso Aktenordner abheften.
Desweiteren musst Du dir bei deinem zuständigen Amtsgericht einen "Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis" besorgen. (ca.10 Euro) Da steht z.B. drin, ob Du schon mal eine EV abgegeben hast. Das Formular wird von der Schuldnerberatung benötigt.
Und alle weiteren Schritte wird die Schuldnerberatung mit dir durchsprechen. Die sind sehr kompetent auf diesem Gebiet und Du kannst dort alle Fragen die Du zum Thema Insolvenz hast, loswerden.

In diesem Sinne: Kopf hoch, hinterm Horizont geht's weiter...     :thumbup:   

:hi:
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Hauswirtschafterin40

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #13 am: 03. Juni 2010, 09:15:50 »

@Feuerwald
Die Anwältin ist der Meinung, dass es eine Verbraucherinsolvenz wird. Habe nur einen Gläuber und alles ist geordnet.
Hauptberuflich bin ich mittlerweile Umschülerin, vielleicht deshalb?

1. Das bedeutet, er schreibt die Vermieter an und erklärt, dass ich mich in der Insolvenz befinde
und das nach Ablauf der Frist keine Mietforderungen mit in das Verfahren gehen werden.
Habe ich das richtig verstanden?

2. Pkw ist bezahlt, schätze einen Wert von 4.000€. Kann mittlerweile verstehen, wenn es unter den Hammer kommt
und sei es nur um die Verfahrenskosten zu decken. Vielleicht bekomme ich die Gelegenheit es auszulösen,
allerdings nicht zu diesem Preis :neutral:



@Tom2010

Mein Girokonto ist bei einer anderen Bank (Volksbank), ist ein Guthabenkonto. Soll ich trotzdem ein neues Konto eröffnen?
Wollte ein P-Konto daraus machen.

Meine Anwältin macht die Beratung, sie setzt sich auch schon längere Zeit mit dieser Bank auseinander.
Sie wird mit mir den Insolvenzantrag ausfüllen.

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Feuerwald

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #14 am: 03. Juni 2010, 12:09:47 »

Die Anwältin ist der Meinung, dass es eine Verbraucherinsolvenz wird. Habe nur einen Gläuber und alles ist geordnet. Hauptberuflich bin ich mittlerweile Umschülerin, vielleicht deshalb?

- ich würde angesichts der Tatsache, dass ein Gewerbe besteht, aus dem auch noch Einkünfte kommen, beim Insolvenzgericht anfragen, ob Regel- oder Verbraucherinsolvenz.  Allg. würde ich von einer Regelinsolvenz ausgehen (das erspart zudem den AEV)


1. Das bedeutet, er schreibt die Vermieter an und erklärt, dass ich mich in der Insolvenz befinde
und das nach Ablauf der Frist keine Mietforderungen mit in das Verfahren gehen werden.
Habe ich das richtig verstanden?

– ja richtig


2. Pkw ist bezahlt, schätze einen Wert von 4.000€. Kann mittlerweile verstehen, wenn es unter den Hammer kommt

- das muss nicht passieren. Wenn Sie diesen PKw zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit benötigen, kann der Pkw nach § 811 (5) ZPO unpfändbar sein, soweit der Wert des Pkw angemessen ist, was leider nicht genau definiert ist. Evtl. kommt dann eine Art Austauschpfändung in betracht.


und sei es nur um die Verfahrenskosten zu decken.

- die werden ja eh gestundet.


Vielleicht bekomme ich die Gelegenheit es auszulösen

- wie gesagt, evtl. unpfändbar  nach § 811 (5) ZPO, ggf. kann man das Autochen auch aus der Masse in raten freikaufen.

Wichtig noch: Thema Lastschriften. Thema Kfz-Steuer (möglichst nicht kurz vor Eröffnung zahlen)

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #15 am: 04. Juni 2010, 16:26:32 »

 :hi:
Moin,
hast ja ne Menge post bekommen zu deinem Hilferuf.
wg P-Konto! Geh mal in der Suche auf>Mehr Schutz bei Kontopfändung-Das P-Konto
Da ist ein Beitrag von jafern,der Vor u Nachteile beinhaltet.

Gruss
mean......
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Hauswirtschafterin40

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Re: Angst vor dem Insolvenzverwalter , HILFE!!!
« Antwort #16 am: 05. Juni 2010, 13:19:36 »

@mean...

Habe mir die Beiträge angesehen,
danke für den Hinweis.
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