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Autor Thema: Anhörung  (Gelesen 2309 mal)

Selli

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Anhörung
« am: 08. Juli 2014, 16:42:01 »

Hallo Ihr Lieben,

ich habe einen Bekannten der einen Antrag auf Privatinso gestellt hat. Er hat nun ein Schreiben vom Gericht bekommen und weiß nun nicht was das bedeutet. Ich Denke, dass das Verfahren weiterläuft, aber um sicher zu gehen stlle ich ein Teil des Schreibens hier mal ein.

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch auf die Sprünge helfen?! :rougi:

Das Verfahren über den Insolvenzantrag des Schuldners wird nach dessen Anhörung fortgesetzt, weil der Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich nicht angenommen wird (§306 Abs.1 Satz 3 InsO)

Dem Schuldner werden die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren gestundet.


Vielen Dank!
Gespeichert
Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

Feuerwald

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Re: Anhörung
« Antwort #1 am: 08. Juli 2014, 22:38:41 »

ja, das Verfahren (Verbraucherinsolvenz) wird fortgeführt. weil das vorgeschaltete gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren (also die außerinsolvenzliche Lösung), keine Aussicht auf erfolgt hatte.

Zudem wurden die Verfahrenskosten gestundet.

Also wird demnächst das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Alles Ok, alles wird gut.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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